Pellets-Verband begrüßt neue Förderrichtlinie zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) lobt die neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) 2008. „Mit der ab 1. Januar 2008 geltenden Erhöhung der Mindestfördersumme für Pelletskessel von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro ist das Umweltministerium einer wesentlichen Forderung des DEPV nachgekommen“, kommentiert DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Angesichts der gegenwärtigen […]

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) lobt die neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) 2008. „Mit der ab 1. Januar 2008 geltenden Erhöhung der Mindestfördersumme für Pelletskessel von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro ist das Umweltministerium einer wesentlichen Forderung des DEPV nachgekommen“, kommentiert DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Angesichts der gegenwärtigen Energiepreise rechne sich die Umstellung der Versorgung eines Zweifamilienhauses von fossiler Wärme auf eine Pelletsheizung nun schon in deutlich weniger als zehn Jahren. Durch die Herausnahme einer Nutzungspflicht für erneuerbare Wärme aus dem Entwurf für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) des Bundes sei eine Erhöhung der Investitionszuschüsse notwendig gewesen.

Zusatzförderung für Pufferspeicher und Kombination mit Solarthermie
Der DEPV informiert darüber, dass für Pelletkessel, die zusätzlich mit einem neuen Pufferspeicher ausgestattet sind – was bei den meisten Anlagen der Fall sei – sogar 2.500 Euro Mindestzuschuss gewährt werden. Für die Kombination einer Pelletsheizung mit einer Solar- kollektoranlage, wird es ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich einen Bonus in Höhe von 750 Euro geben. Auch für Pellets-Einzelraumfeuerstätten mit Wassertasche werde es weiterhin einen Zuschuss geben. Der DEPV kritisiert jedoch, dass die Förderung hierbei von derzeit 1.500 Euro auf 1.000 Euro reduziert wurde und luftgeführte Pelletsöfen künftig keinen Investitionszuschuss mehr erhalten. Positiv zu bewerten sei dagegen die für die Förderung relevante Senkung der Nennwärmeleistung von bisher acht auf fünf Kilowatt Nennwärmeleistung. Damit werde dem vom DEPV vorgetragenen Sachverhalt Rechnung getragen, dass moderne Niedrigenergiehäuser heute schon mit Einzelraumfeuerstätten dieser Leistungsklasse beheizt werden können.

07.12.2007 | Quelle: Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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