Rechtsanwälte wollen Schadensersatzansprüche der Anleger der insolventen Ecovest AG und Antec Solar Energy Int. AG prüfen

Vor allem bei Unternehmensbeteiligungen, mit denen Geld zur Finanzierung von Windkraftanlagen oder Solarparks eingesammelt wird, sollte man sich den Anbieter und das Produkt genau anschauen und nachprüfen, ob der Initiator Markterfahrung und erfolgreich laufende Projekte vorweisen kann, betonen die Mainzer Rechtsanwälte Weihe, Brinkmann, Nothnagel in einer Pressemitteilung. Wenn handfeste Informationen und prüfbare Zahlen fehlen, sollte […]

Vor allem bei Unternehmensbeteiligungen, mit denen Geld zur Finanzierung von Windkraftanlagen oder Solarparks eingesammelt wird, sollte man sich den Anbieter und das Produkt genau anschauen und nachprüfen, ob der Initiator Markterfahrung und erfolgreich laufende Projekte vorweisen kann, betonen die Mainzer Rechtsanwälte Weihe, Brinkmann, Nothnagel in einer Pressemitteilung. Wenn handfeste Informationen und prüfbare Zahlen fehlen, sollte man an der „Nachhaltigkeit“ der Anlage zweifeln, so die Anwaltskanzlei.
Für Anleger, die sich an Unternehmen im Geflecht der Ecovest AG (vormals Antec Solar Energy AG) beteiligt haben, kämen solche Zweifel möglicherweise zu spät.
Die Ecovest AG, die angeblich seit 2006 an die Börse wollte, sei in den letzten Jahren durch die nicht rechtzeitige Vorlage ihrer Geschäftsberichte, eine sehr zurückhaltende Informationspolitik und fehlende Transparenz aufgefallen, betonen Weihe, Brinkmann und Nothnagel. Nachdem Anfang Januar 2008 sowohl die Ecovest AG mit Sitz in Frankfurt, wie auch die Antec Solar Energy International AG in Arnstadt Insolvenz beantragt hätten, drohe jetzt Anlegern der Verlust ihres Kapitals. „Wir prüfen Schadensersatzansprüche der Anleger“, kündigen die Anwälte an.

09.03.2008 | Quelle: | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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