EU überprüft Förderung für deutsches Photovoltaik-Unternehmen EverQ

Die EU-Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren nach den Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen eingeleitet. Untersucht werde eine öffentliche Förderung von über 35 Millionen Euro für ein Investitionsvorhaben der EverQ GmbH im sachsen-anhaltinischen Thalheim im Bereich der Solarenergie, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Die EU-Kommission vermute, dass die jetzige Beihilfe in Wirklichkeit Teil einer […]

Die EU-Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren nach den Vorschriften des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen eingeleitet. Untersucht werde eine öffentliche Förderung von über 35 Millionen Euro für ein Investitionsvorhaben der EverQ GmbH im sachsen-anhaltinischen Thalheim im Bereich der Solarenergie, so die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Die EU-Kommission vermute, dass die jetzige Beihilfe in Wirklichkeit Teil einer Einzelinvestition sei, für die bereits eine Beihilfe ausgezahlt worden sei. Sollten sich die Bedenken der EU-Kommission bestätigen, müsste die derzeit geplante Beihilfe nach den EU-Vorschriften über Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben erheblich niedriger ausfallen, heißt es in der Pressemitteilung.

„Wir müssen sicherstellen, dass die Beihilfe die Wettbewerbsposition von EverQ nicht stärkt, ohne dass ein Mehrwert für den regionalen Zusammenhalt entsteht“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Die EverQ GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen von drei gleichberechtigten Partnern, Evergreen Solar Inc., Q-Cells AG und Renewable Energy Corporation ASA, die alle im Solarenergiesektor tätig sind. EverQ habe bereits eine regionale Investitionsbeihilfe einschließlich eines KMU-Aufschlags für seine erste Betriebsstätte (EverQ1) erhalten, die Photovoltaik-Module aus Solarwafern produziert, die mit der „String-Ribbon“-Technologie von Evergreen Solar hergestellt werden. Die jetzige Beihilfe sei für eine zweite Solarmodulfabrik (EverQ2) vorgesehen, so die EU-Kommission.

EU-Kommission bezweifelt, dass Produktionsstätte EverQ1 als ein von EverQ2 getrenntes Vorhaben angesehen werden kann
Im Multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben von 2002 (MSR 2002) hat die EU-Kommission die Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für große Investitionsvorhaben festgelegt. Dort sei eine progressive Herabsetzung des regionalen Beihilfehöchstsatzes für sehr große Vorhaben vorgesehen, weil diese weniger von regionalen Nachteilen betroffen sind als kleinere Vorhaben, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission. Sollte die Maßnahme zur Errichtung von EverQ2 zusammen mit EverQ1 eine Einzelinvestition nach dem MSR 2002 darstellen, würde auf beide Investitionen zusammen das Herabsetzungsverfahren angewandt und die geplante Beihilfe für EverQ2 müsste folglich erheblich reduziert werden. Zum derzeitigen Stand der Untersuchung bezweifelt die EU-Kommission wegen der räumlichen und zeitlichen Nähe der beiden Vorhaben, dass EverQ1 als ein von EverQ2 getrenntes Vorhaben angesehen werden kann. Die Arbeiten zur Errichtung von EverQ1 begannen 2005 und die Bauarbeiten für EverQ2 – auf dem an das EverQ1-Gelände angrenzenden Grundstück – im Jahr 2006.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Seite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Nummer C 21/2008 zugänglich gemacht, kündigt die EU-Kommission an.
Weitere Informationen auf den Internetseiten der EU-Kommission.

23.05.2008 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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