Union: EEG leistet großen Beitrag zum Klimaschutz

Die nach langen und kontroversen Diskussionen verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) leiste einen großen Beitrag zur Erreichung der von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser (MdB). „Daneben schafft es für landwirtschaftliche Veredlungsbetriebe aber auch neue wirtschaftliche Perspektiven“, so Bleser im Vorfeld der Verabschiedung der […]

Die nach langen und kontroversen Diskussionen verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) leiste einen großen Beitrag zur Erreichung der von der Bundesregierung festgelegten Klimaschutzziele, erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser (MdB). „Daneben schafft es für landwirtschaftliche Veredlungsbetriebe aber auch neue wirtschaftliche Perspektiven“, so Bleser im Vorfeld der Verabschiedung der EEG-Novelle am 06.06.2008. Aus den Erfahrungen mit der Prioritätensetzung im bisherigen EEG seien die Konsequenzen gezogen worden: Der Schwerpunkt der Förderung liege nicht mehr auf dem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen, sondern auf der Verbreiterung der Rohstoffbasis durch den Einsatz von Wirtschaftsdüngern wie z. B. Gülle. Auch die Aufhebung des Ausschließlichkeitsprinzips bei der Nutzung von nicht Nawaro-Bonus fähigen Einsatzstoffen sei ein wichtiger Schritt.
Denn dadurch werde die Flächenkonkurrenz zwischen der Produktion von nachwachsenden Rohstoffen und Nahrungsmitteln verringert, die zu einem erheblichen Anstieg der Pachtpreise in Veredlungsregionen geführt hatte. Um diese Konkurrenz zu minimieren, werde der Bonus für den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen (NawaRo-Bonus) zurückhaltender angehoben, als dies im ersten Entwurf der Novelle vorgesehen war. Gleichzeitig werde die Positivliste für den Erhalt des NawaRo-Bonus z. B. um Futterreste erweitert, ebenso wie die Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte.

Kompromiss zum Güllebonus soll kleine dezentrale Anlagen wirtschaftlicher machen
Die Verwertung von Gülle in Biogasanlagen leistet laut Bleser einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Die Methanemissionen würden deutlich verringert, die Geruchsentwicklung reduziert und die Gülle werde durch die Vergärung in einer Biogasanlage qualitativ als Dünger verbessert. „Der jetzt gefundene Kompromiss zum Güllebonus befördert regional angepasste Anlagen und macht kleine dezentrale Anlagen wirtschaftlicher. Im Fokus der Neuregelung und der Ausgestaltung der Vergütungssätze steht also die mittelständische Landwirtschaft“, unterstreicht Bleser. Durch die Aufwertung des Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werde künftig auch die Abwärme von Biogasanlagen noch effektiver und effizienter verwendet, besonders da auch Altanlagen bei der Einhaltung der neuen Standards diesen erhöhten Bonus bekommen können. Dies senke die Kosten für die Verbraucher und die Betriebskosten für die Landwirte. Mit der Erhöhung eines nach Leistungsstufen gestaffelten Technologiebonus werde darüber hinaus noch ein Anreiz für die Aufnahme neuer Technologien gegeben.

Stromerzeugung aus Biogas ist grundlastfähig
„Insgesamt ist die neue Regelung ausgewogen und bietet landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten, ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Zudem ist die Stromerzeugung aus Biogas grundlastfähig und damit je nach Anlagengröße im Vergleich zu Wind- und Solarenergie am ehesten wirtschaftlich“, fasst Bleser zusammen.

06.06.2008 | Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen