Bundesregierung beschließt zweiten Teil ihres Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP)
„Steigende Energiepreise und der Klimawandel stellen Herausforderungen an eine sichere, umweltfreundliche und preiswürdige Energieversorgung dar. Dafür sieht die Bundesregierung insbesondere zwei zentrale Ansatzpunkte: Energie muss noch effizienter eingesetzt werden. Der Anteil an erneuerbaren Energien muss steigen“, so der Sprecher der Bundesregierung, Ulrich Wilhelm, zur Verabschiedung des IEKP am 18.06.2008. Nur auf diese Weise ließen sich CO2-Emissionen reduzieren und die Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen sicherstellen. Die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und halte die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen. „Wir sind nicht am Beginn des Klimawandels, sondern mittendrin. Im Gegensatz zu dem natürlichen Klimawandel vergangener Zeiten vollzieht sich der vom Menschen verursachte viel schneller. Durch Nichtstun würden wir fünf bis 20 Prozent unseres Wohlstandes verlieren“, kommentiert Bundeskanzlerin Angela Merkel.
Ausbau der Stromübertragungsnetze; überarbeitete Energieeinsparverordnung; novellierte Heizkostenverordnung
Das beschlossene Maßnahmenbündel umfasst unter anderem das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze. Es dient der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze. Erforderlich machten dies der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung ebenso wie der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und der Anschluss neuer Kraftwerke, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesregierung.
Die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen die energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent anheben, einzelne Nachrüstpflichten sollen ausgeweitet und die langfristige Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen geregelt werden.
Die Novellierung der Heizkostenverordnung diene dazu, durch stärker verbrauchsabhängige Abrechnungsregelungen weitere Energieeinsparpotenziale zu erschließen, betont die Bundesregierung. Damit würden auch die CO2-Emissionen im Gebäudebereich verringert. Eine Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich soll den Markt beim Messstellenbetrieb und der Messung (Ab- und Auslesen der Zähler) vollständig öffnen und die Voraussetzung für die so genannten „intelligenten Zähler“ schaffen. „Die Verordnung erschließt den Verbraucherinnen und Verbrauchern wettbewerbsbedingte Preisvorteile und fördert gleichzeitig über Innovationen beim Zähl- und Messwesen Energieeinsparungen und Effizienz“, heißt es in der Pressemitteilung.
In Meseberg beschlossene Eckpunkte weitgehend umgesetzt; 3,3 Milliarden Euro Förder- und Forschungsgelder
„Mit den heutigen Beschlüssen schließt die Bundesregierung an das umfangreiche Gesetzes-Paket an, das sie am 5. Dezember 2007 verabschiedet hat. Dazu gehören vor allem die Verdopplung des Anteils von Kraft-Wärme-Kopplung an der Energieproduktion, der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Strom- sowie in der Wärmeproduktion. Außerdem wurde ein Rahmengesetz verabschiedet, um das Strommesswesen zu liberalisieren. Diese Gesetze wurden am 8. Juni im Bundestag verabschiedet“ fasst der Regierungssprecher zusammen. Innerhalb von nur 10 Monaten habe die Bundesregierung damit die 29 Eckpunkte ihres Energie- und Klimaprogramms weitgehend umgesetzt, die sie im August 2007 in Meseberg beschlossen hatte. Es sei das umfassendste Maßnahmenpaket der deutschen Energie- und Klimapolitik. Das Paket umfasse ordnungspolitische Rahmensetzungen, Förderinstrumente und Initiativen zur Forschung und Entwicklung. Allein 2008 stünden 3,3 Milliarden Euro an Förder- und Forschungsgeldern bereit.
19.06.2008 | Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH