EU-Kommission genehmigt Beihilfe in Höhe von 73 Millionen Euro für Dünnschicht-Solarmodulhersteller Intico Solar

Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilfe von 73 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen Intico Solar AG (Wien) für die Herstellung von Dünnschichtsolarmodulen in Sachsen-Anhalt gewähren will. Durch das Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 585 Millionen Euro sollen mehr als 1.000 direkte beziehungsweise indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden, heißt […]

Die Europäische Kommission hat nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eine Beihilfe von 73 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland dem Unternehmen Intico Solar AG (Wien) für die Herstellung von Dünnschichtsolarmodulen in Sachsen-Anhalt gewähren will. Durch das Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 585 Millionen Euro sollen mehr als 1.000 direkte beziehungsweise indirekte Arbeitsplätze geschaffen werden, heißt es in der Pressemittelung der EU-Kommission. Die Kommission hatte zuvor festgestellt, dass die Maßnahme mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen für den Zeitraum 2007-2013 und insbesondere mit den Bestimmungen über große Investitionsvorhaben im Einklang steht, da Intico Solar weder in nennenswertem Umfang neue Marktanteile gewinnen noch seine Produktionskapazität auf einem schrumpfenden Markt deutlich ausweiten werde.
Daher könne davon ausgegangen werden, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung mögliche Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen.

Photovoltaik-Investitionsvorhaben soll mehr als 1.000 direkte und indirekte Arbeitsplätzen schaffen
„Ich freue mich, dass ich grünes Licht für dieses große Investitionsvorhaben geben kann, das in Sachsen-Anhalt die Schaffung von mehr als 1.000 direkten und indirekten Arbeitsplätzen ermöglichen soll und zur Entwicklung der Region beitragen wird“, erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Intico Solar ist ein neugegründetes Unternehmen, das eine Fabrik zur Herstellung von Dünnschichtsolarmodulen errichten will. Solche Module ermöglichen es als Teil integrierter Solarenergiesysteme, Sonnenlicht in elektrische Energie umzuwandeln. Die beihilfefähigen Investitionskosten betragen 585 Millionen Euro. Die Beihilfe selbst beläuft sich auf 73 Millionen Euro und soll in Form einer Investitionszulage und möglicherweise eines Zuschusses ausgezahlt werden.
Das Vorhaben wird in Sachsen-Anhalt durchgeführt, einem neuen Bundesland, das aufgrund eines außergewöhnlich niedrigen Lebensstandards und einer erheblichen Unterbeschäftigung gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag für Regionalbeihilfen in Betracht kommt. Die Beihilfe wird auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen gewährt. Aufgrund des Umfangs der geplanten Förderung und der Höhe der Investitionskosten musste die Maßnahme jedoch bei der Kommission angemeldet und von dieser einzeln geprüft und genehmigt werden.
Bei der Bewertung von Regionalbeihilfen für große Investitionsvorhaben prüft die Kommission, ob der Marktanteil des Beihilfeempfängers vor und nach der Investition sowie die durch die Investition geschaffene Produktionskapazität mit den Leitlinien für Regionalbeihilfen im Einklang stehen. Werden die darin festgelegten Schwellenwerte nicht überschritten, wird davon ausgegangen, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfe auf die regionale Entwicklung etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsbeeinträchtigungen aufwiegen. Die Kommission stellte fest, dass der Anteil von Intico Solar am Weltmarkt für Solarmodule vor und nach der geplanten Investition unter 25 % liegen wird.
Die Kommission untersuchte auch die investitionsbedingte Ausweitung der Produktionskapazität. Dabei gelangte sie zu dem Schluss, dass die Wachstumsrate auf dem Solarmodulmarkt höher ist als die Zuwachsrate des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Europäischen Währungsraum (EWR), so dass die Produktionsausweitung wettbewerbsrechtlich unbedenklich sei.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, werde die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 199/ 2008 zugänglich gemacht, heißt es in der Pressemitteilung. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

03.07.2008 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen