Erster Teil des Klimapakets passiert Bundesrat – Gute Bedingungen für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Anerkennend äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zu den am 04.07.2008 im Bundesrat beschlossenen Gesetzen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Energieerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. „Die Bundesregierung hat die große Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz erkannt und mit dem neuen KWK-Gesetz gute Bedingungen für den weiteren Ausbau der KWK und […]

Anerkennend äußerte sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) zu den am 04.07.2008 im Bundesrat beschlossenen Gesetzen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in der Energieerzeugung und zum Einsatz erneuerbarer Energien. „Die Bundesregierung hat die große Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz erkannt und mit dem neuen KWK-Gesetz gute Bedingungen für den weiteren Ausbau der KWK und der Fernwärme geschaffen“, stellte VKU-Präsident Stephan Weil fest. „Wir gehen davon aus, dass die Stadtwerke in ähnlichem Umfang in die Modernisierung und den Bau von KWK-Anlagen investieren werden wie in den zurückliegenden Jahren. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen.“
Mit Investitionen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro habe die Stromerzeugung aus kommunalen KWK-Kraftwerken im Zeitraum von 1998 bis 2005 bereits kräftig gesteigert werden können. Dadurch würden jährlich 3,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
Positiv bewertet der VKU, dass nicht nur modernisierte, sondern auch neue KWK-Anlagen unabhängig von der Leistungsgröße gefördert werden sowie erstmalig auch der Bau von Wärmenetzen. Der VKU hatte sich für verlässliche und flexible Förderbedingungen eingesetzt, damit das vorhandene Potenzial weitgehend ausgeschöpft wird. Dies sei mit dem neuen Gesetz weitgehend erreicht. Ob das jährlich auf 750 Millionen Euro beschränkte Fördervolumen ausreiche, um die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung auf 25 % zu steigern, werde die festgelegte Zwischenüberprüfung 2011 zeigen.
Auch das neue Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) biete kommunalen Unternehmen gute Möglichkeiten, ihr Angebot an klimafreundlichen Energieprodukten und -dienstleistungen weiter auszubauen. Wichtig ist nach Ansicht des VKU, dass Fernwärme und KWK als Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien anerkannt werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe sich grundsätzlich als Förderinstrument bewährt. Nun müsse, wie im Gesetz verankert, eine Lösung gefunden werden, um den bundesweiten EEG-Ausgleich wettbewerbsneutral und marktnah zu gestalten.

07.07.2008 | Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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