EU-Kommission genehmigt Investitionsbeihilfe für Photovoltaik-Hersteller Sovello

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Förderung der Herstellung von String Ribbon-Solarmodulen in Sachsen-Anhalt den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags entspricht. Bei dem Produktionsverfahren der Sovello AG werden lange Drähte durch flüssiges Silizium geführt, um ein Siliziumband („Ribbon“) zu erhalten. Das Vorhaben, das Investitionen von 115 Millionen Euro umfasst, hat laut Sovello bereits mehrere Hundert Arbeitsplätze […]

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Förderung der Herstellung von String Ribbon-Solarmodulen in Sachsen-Anhalt den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags entspricht. Bei dem Produktionsverfahren der Sovello AG werden lange Drähte durch flüssiges Silizium geführt, um ein Siliziumband („Ribbon“) zu erhalten. Das Vorhaben, das Investitionen von 115 Millionen Euro umfasst, hat laut Sovello bereits mehrere Hundert Arbeitsplätze in der Region geschaffen. Nach einer im Mai 2008 eingeleiteten eingehenden Prüfung gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass die positiven Auswirkungen der Investition auf die regionale Entwicklung schwerer wiegen als mögliche Wettbewerbsverzerrungen.
Sovello wurde 2004 als Joint-Venture des US-amerikanischen Unternehmens Evergreen Solar Inc. und der deutschen Q-Cells SE gegründet. 2005 stieg das norwegische Unternehmen Renewable Energy Corporation ASA als weiterer Partner ein.

Photovoltaik-Produktion schafft Arbeitsplätze
Das Vorhaben wird in Thalheim, Sachsen-Anhalt, durchgeführt, einem Bundesland mit einem außergewöhnlich niedrigen Lebensstandard und erheblicher Unterbeschäftigung. Daher kommt dieses Gebiet nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag für Regionalbeihilfen in Betracht. Das Vorhaben betrifft die neue Fabrik, Sovello 2, (SV 2) zur integrierten Serienproduktion von Solarmodulen auf Basis in Lizenz von Evergreen gefertigter String Ribbon-Wafer. SV 2 hat im Juni 2007 den Betrieb aufgenommen und seine volle technische Kapazität im Jahr 2008 erreicht. Sovello betreibt auf einem angrenzenden Grundstück bereits eine andere Fabrik, Sovello1 (SV 1), die im April 2006 die Produktion von Solarmodulen aufgenommen hat. Dafür hatte Sovello bereits eine regionale Investitionsbeihilfe von 27,5 Millionen Euro einschließlich eines KMU-Aufschlags von 15 Prozentpunkten erhalten. Die deutschen Behörden gaben gegenüber der EU an, dass diese Fabrik als Pilotprojekt konzipiert war, mit dem der Nachweis der industriellen Machbarkeit von String Ribbon in Kombination mit den Fertigungstechnologien von Q-Cells erbracht werden sollte.
Die Kommission leitete daher eine eingehende Prüfung ein, um festzustellen, ob SV 1 und SV 2 Teil einer Einzelinvestition sind, was den für die zweite Fabrik zulässigen Beihilfebetrag erheblich verringert hätte. Die Kommission prüfte den Beitrag des Investitionsvorhabens zur regionalen Entwicklung und wog die im multisektoralen Regionalbeihilferahmen für große Investitionsvorhaben genannten Kriterien gegeneinander ab. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass SV 2 und SV 1 zusammen keine Einzelinvestition bilden, da die beiden Vorhaben keine physische oder starke funktionale Verbindung aufweisen, unterschiedliche Ziele verfolgen (selbst wenn die beiden Fabriken dieselbe technische Funktion erfüllen) und unabhängig voneinander tragfähig sind.

Produktionskapazitäten wettbewerbsrechtlich unbedenklich
Nach Auffassung der Kommission sind die mit einem Beitrag von EU-Fördermitteln geschaffenen Produktionskapazitäten wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Der Vorstandsvorsitzende Sovellos, Dr. Theodor Scheidegger, äußerste sich positiv zur Entscheidung der Kommission: „Wir sind erfreut über den positiven Ausgang der Untersuchungen und danken unseren Stakeholdern, die Sovello eine offene und faire Anhörung in dieser Sache ermöglicht haben.“

19.06.2009 | Quelle: Sovello AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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