EREC begrüßt politische Einigung über EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden

Das Europaparlament, der Europarat und die EU-Kommission haben sich am 16. November 2009 über eine Neugestaltung der EU-Richtlinie 2002/91/EG geeinigt (EPBD; Energy Performance of Buildings Directive). „Die Umgestaltung der Richtlinie ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung und ein angemessenes Signal im Vorfeld der Klimakonferenz in Kopenhagen (COP15). Insbesondere was die verbindliche Auflage betrifft, […]

Das Europaparlament, der Europarat und die EU-Kommission haben sich am 16. November 2009 über eine Neugestaltung der EU-Richtlinie 2002/91/EG geeinigt (EPBD; Energy Performance of Buildings Directive). „Die Umgestaltung der Richtlinie ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung und ein angemessenes Signal im Vorfeld der Klimakonferenz in Kopenhagen (COP15). Insbesondere was die verbindliche Auflage betrifft, dass bis 2020 alle Neubauten nahezu den Nullenergiestandard erreichen sollen, und dass man so sowohl das Angebot als auch die Nachfrage berücksichtigt“, kommentiert Arthouros Zervos, Präsident des Europäischen Rats für erneuerbare Energie (EREC).

Europäische Definition für Nullenergiehäuser
Die neu gefasste Richtlinie definiert zum ersten Mal europaweit einen Nullenergiestandard. Bis gab es nur in einigen wenigen Mitgliedsstaaten Definitionen für Niedrigenergie-, Plusenergie- oder CO2-freie Gebäude. Die neue Definition fordert einen geringeren Energieverbrauch in Gebäuden, aber auch die Nutzung erneuerbarer Energien: „Die fast nicht benötigte oder nur sehr geringe Menge an Energie sollte zum größten Teil aus erneuerbaren Energiequellen stammen, einschließlich vor Ort oder in der Nähe produzierter regenerativer Energie. Indem wir die erneuerbaren Energien nach und nach in Gebäuden nutzen, reduzieren wir unsere Abhängigkeit von Importen, da etwa 40 % der Energie in der EU in Gebäuden verbraucht wird“, betont Zervos.

Bis 2020 sollen alle Neubauten Nullenergiehäuser werden
Alle neuen Gebäude sollen laut Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020 Nullenergiehäuser werden, öffentliche Gebäude sollen diesen Standard schon am 31. Dezember 2018 erfüllen. „EREC begrüßt diese verbindliche Auflage, erneuerbare Energien nach EU-Vorgaben zur Versorgung von Gebäuden zu nutzen: Die neue Regelung stärkt die bisherige Richtlinie, die Mindestanteile erneuerbarer Energiequellen in Gebäuden fordert“, sagt EREC-Präsident Arthouros Zervos. Ohne die Verpflichtung für Gebäude werde es schwierig, die Zielvorgaben in Sachen erneuerbarer Energien bis 2020 zu erreichen, betont er. „Daher ist es wichtig, dass Mitgliedsstaaten Eigeninitiative zeigen und der Einführung der Maßnahme vorgreifen. Wachsende Energieeffizienz wird außerdem jedem Mitgliedsstaat – und der EU als Ganzes – helfen, die verbindlichen Ziele bis 2020 zu erreichen.“

Weitere Schritte notwendig
Die Umgestaltung der Richtlinie ist laut EREC ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jedoch enthalte sie keine ausdrücklichen Vorgaben für die Renovierung von Gebäuden, die 99 % des Bestands ausmachen und die Hauptursache für CO2-Emissionen sind, noch vor den Neubauten, kritisiert der Europäische Rat für Erneuerbare Energien. Der Aktionsplan sollte geeignete Maßnahmen vorschlagen, um die Einbindung erneuerbarer Energien in solche Gebäude in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen zu fördern.
Was die Finanzierung der Umsetzung betrifft, sieht die neue Richtlinie vor, dass Mitgliedsstaaten einen Maßnahmenkatalog erstellen, der auch die Finanzierung umfasst. Die EU-Kommission will 2010 eine Bewertung der Maßnahmen im Hinblick auf zusätzliche Mittel für die Baubranche veröffentlichen, die auf die finanziellen Aussichten bezogen werden soll. Laut EREC sollen die Regelungen, die 2013 verabschiedet werden sollen, die Dringlichkeit der Unterstützung veranschaulichen und eine bessere Finanzierung der Integration erneuerbarer Energien in Gebäude ermöglichen.

19.11.2009 | Quelle: EREC | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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