BMWI: Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit sei der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) […]

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit sei der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen, berichtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) in einer Pressemitteilung.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, kommentiert: „Der gefundene Kompromiss vermeidet unnötige Kosten und Bürokratie. Er bekräftigt den Grundsatz des deutschen Energiesparrechts, dass vorgeschriebene Mindeststandards wirtschaftlich sein müssen. Gleichzeitig ist er aber in entscheidenden Punkten ambitionierter als der ursprüngliche Kommissionsvorschlag. So können europaweit enorme Energieeffizienzpotenziale gehoben werden. In Deutschland sind am Prinzip der Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Gebäudestandards bereits seit Jahren Praxis. Für Eigentümer in Deutschland ändert sich daher zunächst einmal nichts.“

Nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden
Eine wesentliche Neuregelung seien unter anderem, dass die Mitgliedstaaten in Zukunft nationale Mindeststandards festsetzen, diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie z.B. des Daches. Dies entspreche der in Deutschland seit langem geltenden Praxis. Ferner sollen die nationalen Standards sich künftig an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme wie die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) müssten nicht grundsätzlich geändert werden. Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab 2018) müssen alle Neubauten höchsten Energieeffizienzstandards entsprechen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie soll im Frühjahr 2010 in Kraft treten
Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt laut BMWI erhalten. Damit würden unnötige Kosten für Eigentümer vermieden. In gewerblichen Immobilienanzeigen soll künftig mittels einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz der Gebäude informiert werden. Die Neufassung der Gebäudeeffizienz-Richtlinie von 2002 wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 in Kraft treten. Sie muss dann von den Mitgliedstaaten innerhalb von 2 bis 3 Jahren angewandt werden.
Rund 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU entfallen auf Gebäude. Energieeffizientere Gebäude leisten daher einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Bewältigung tendenziell steigender Energiepreise und nicht zuletzt zum Klimaschutz, betont das BMWI. Die Verhandlungen in Brüssel seien in erfolgreicher Zusammenarbeit von Vertretern des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums geführt worden.

23.11.2009 | Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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