TÜV Rheinland warnt vor Gefahr durch austretendes Kohlenmonoxid bei der Holzpellet-Lagerung
Holzpelletheizungen sind immer beliebter: Der TÜV Rheinland (Köln) zitiert in einer Pressemitteilung Schätzungen von Fachverbänden, nach denen es in Deutschland bereits zwischen 100.000 und 150.000 Anlagen gibt. Und das aus gutem Grund: Die Nutzung von Biomasse für das Heizen gilt als umweltfreundlich, da das Heizmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird und im Verbrennungsprozess klimaneutral ist. Deshalb werden diese Pelletheizungen staatlich gefördert. Aber von Holzpellets können auch Gefahren ausgehen, mit denen die Betreiber von Pelletheizungen nicht unbedingt rechnen: „Durch unsachgemäße Lagerung von Pellets kann Kohlenmonoxid (CO) entstehen. Dieses Gas ist geruchlos und höchst gefährlich. Dann besteht die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung“, sagt Andrea Rieth, Sachverständige bei TÜV Rheinland.
Gase durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz
Holzpellets sind ein Abfallprodukt der Holz verarbeitenden Industrie. Sie werden aus Sägemehl, Hobelspänen, Baumrinden und anderem Restholz gewonnen. Unter hohem Druck wird die getrocknete Holzmasse in die charakteristische zylindrische Form gebracht. Pellets werden mit Tankwagen angeliefert und in Vorratsbehälter geblasen. Von dort wird der Brennstoff automatisch in die Brennkammer befördert. Im Lagerraum kann dann laut TÜV Rheinland über längere Zeit durch Ausgasung eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen erleichterten diesen Prozess. Daneben bestehe auch ein Risiko, dass sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden.
Schutz durch professionelle CO-Warnanlagen
Vor möglichen Risiken könnten sich Hausbesitzer gut schützen, so der TÜV Rheinland. Bei der Planung einer Holzpelletheizung sollte ein Fachmann zurate gezogen werden, um von Anfang an alles richtig zu machen. Um beispielsweise die Möglichkeit einer Staubexplosion auszuschließen, dürften nur zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline ATEX verwendet werden. „Holzpelletlager sollten baulich von Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen“, so die TÜV-Expertin. „In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten gründlich zu lüften.“ Zusätzlich sei es gut, wenn eine andere Person anwesend ist, die notfalls helfen kann. Daneben schützten auch professionelle CO-Warnanlagen.
Arbeitgeber haften bei gewerblich genutzten Anlagen
Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber verantwortlich und rechtlich haftbar, ergänzt TÜV Rheinland. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung müsse er mögliche Gefahrenpotenziale für Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten. Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen und Immobilienbesitzer bundesweit zu technischen und rechtlichen Risiken von Heizanlagen und technischer Gebäudeausrüstung.
20.02.2010 | Quelle: TÜV Rheinland Group, ots | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH