Welchen Stellenwert nimmt Solarenergie für die FDP ein?
- Erhebliche konzeptionelle Schwächen des EEG
 - Solarwärme hat bereits heute leistungsfähige Potenziale.
 
Welchen Stellenwert nimmt Solarenergie für die                      FDP ein?
 Grundlastfähigkeit der Erneuerbaren setzt  Speichermöglichkeiten                      voraus
 Für eine Nutzung der Solarenergie im Strombereich  sind                      – wie allgemein bei den regenerativen Energien –  drei Dinge                      entscheidend. Erstens geht es um die  Grundlastfähigkeit                      der gewonnenen Energie, die wesentlich von den  geographischen                      und meteorologischen Bedingungen bestimmt wird. Bei  einer                      schwankenden Energieausbeute können erneuerbare  Energien,                      einschließlich der Solarenergie, nur dann zur  Grundlastversorgung                      beitragen, wenn es Möglichkeiten gibt, die gewonnene                       Energie zu speichern.
 Nutzung der Solarenergie zur Stromgewinnung vor  allem                      in sonnenreichen Regionen
 Zweitens droht die Stromversorgung durch das EEG  schon in                      naher Zukunft durch massive Zusatzkosten erheblich  verteuert                      zu werden. Maßgeblich ist dafür vor allem die  erforderlich                      werdende Erweiterung der Übertragungsnetze. Selbst  ohne                      Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen  Seewindnutzung                      werden diese Kostensteigerungen einer jüngst von der                       Deutschen Energie-Agentur (dena) dazu erarbeiteten  Studie                      folgend bis 2015 auf mehr als eine Milliarde Euro  beziffert.                      Daraus ergibt sich, dass eine Nutzung der  Solarenergie zur                      Stromgewinnung vor allem unter Bedingungen und in  Regionen                      attraktiv ist, wo die genannten Probleme weniger  relevant                      sind, also in sonnenreichen Regionen und dort, wo es  keine                      ausreichende Netzinfrastruktur gibt, mithin bei  dezentralen                      Anwendungen.
 Solarwärme hat bereits heute leistungsfähige                      Potenziale
 Schließlich ist das EEG drittens für den  Wärmebereich                      konzeptionell ungeeignet, weil es auf die  Einspeisung von                      Energie in Übertragungsnetze festgelegt ist. Gerade  im                      Wärmebereich bietet die Nutzung der Solarenergie  bereits                      heute leistungsfähige Potenziale (Solarthermie zur  Warmwasserversorgung                      und Raumklimatisierung).
 Welchen Standpunkt nimmt die FDP gegenüber  dem                      Energieeinspeisungsgesetz und dem  Ausschreibungsverfahren                      in Bezug auf den Emissionshandel ein und wie steht  sie zur                      künftigen Energieversorgung durch erneuerbare  Energien? 
 Energie- und Klimapolitik sachgerecht verknüpfen
 Die Nutzung Erneuerbarer Energien muss weiter  vorangetrieben                      werden, weil es sich um Zukunftstechnologien für  eine                      nachhaltige Energieversorgung handelt. Ziel ist ein  ausgewogener                      Energiemix, der Versorgungssicherheit und  Kostenminimierung                      gewährleistet und zugleich einseitige regionale  Abhängigkeiten                      bei der Energieversorgung vermeidet. Dabei ist die  Förderung                      Erneuerbarer Energien auch klimapolitischen  Anforderungen                      verpflichtet. Energie- und Klimapolitik müssen  deshalb                      konsistent und sachgerecht verknüpft werden.
 EEG wegen erheblicher konzeptioneller Schwächen                       kein sinnvoller Weg
 Allerdings kann das EEG – selbst beim  eingeschränkten                      Blick auf die Stromversorgung – wegen erheblicher  konzeptioneller                      Schwächen nicht als sinnvoller Weg zur Erreichung  dieses                      Ziel bezeichnet werden. Diese Einschätzung hat die  FDP-Bundestagsfraktion                      in mehren Anträgen an den Deutschen Bundestag  ausgeführt,                      begründet und alternative Möglichkeiten zur  Förderung                      Erneuerbarer Energien im Strombereich aufgezeigt  (siehe dazu                      die Anträge der FDP-Bundestagsfraktion  "Marktwirtschaftliche                      Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energieträger"                      (Bundestagsdrucksache 14/5328 vom 14. Februar 2001),  "Perspektiven                      für eine marktwirtschaftliche Förderung Erneuerbarer                       Energien" (Bundestagsdrucksache 15/1813 vom 22.  Oktober                      2003) sowie "Nationales Energieprogramm vorlegen –  Planungssicherheit                      für Wirtschaft und Verbraucher herstellen"  (Bundestagsdrucksache                      15/2760 vom 24. März 2004).
 In diesen Anträgen werden im Einzelnen die Mängel                      des EEG diskutiert, namentlich die Inkompatibilität  des                      EEG zu den Kyoto – Instrumenten internationaler  Klimapolitik                      (CO2-Zertifikatehandel) und die Tatsache, dass  dieses Gesetz                      sich als extrem kostspieliger Weg zur Förderung  erneuerbarer                      Energien erwiesen hat. Damit wird je eingesetztem  Euro weniger                      CO2 vermieden als möglich wäre. Überdies weist                      das EEG in konzeptioneller Hinsicht die gravierende  Schwäche                      auf, dass es in seiner selektiven Beschränkung auf  den                      Strombereich den Wärmemarkt vollständig ignoriert                      (siehe oben).
 Nutzung und Weiterentwicklung geeigneter  Energiespeichertechniken
 Die FDP hat immer wieder nachdrücklich darauf  hingewiesen,                      dass die Förderung Erneuerbarer Energien nicht  einseitig                      auf die Netzeinspeisung des aus regenerativen  Trägern                      gewonnenen Stroms abstellen darf. Stattdessen gilt  es, verstärkt                      die Möglichkeit zu nutzen, die regenerativ gewonnene                       Energie unter Nutzung und Weiterentwicklung  geeigneter Energiespeichertechniken                      zu konservieren. In diesem Zusammenhang kommt der  Produktion                      und Nutzung von Wasserstoff zur dezentralen  Substitution fossiler                      Brennstoffe besondere Bedeutung zu. Im Sinn eines  verbesserten                      Leistungspotentials wird so vor allem auch die  Chance erschlossen,                      den Verkehrssektor in ein klimapolitisches  Gesamtkonzept einzubinden.
 Weitreichender Bestandschutz für getätigte  Investitionen                      und genehmigte Projekte
 Ungeachtet dieser Notwendigkeit einer  konzeptionellen Neugestaltung                      der Förderung Erneuerbarer Energien gilt, dass  bereits                      getätigte Investitionen und genehmigte Projekte  weitreichenden                      Bestandschutz genießen. Bezüglich bestehender  Anlagen                      ist das Vertrauen der Beteiligten schutzwürdig.  Überdies                      hat die normative Kraft des Faktischen in bestimmten  Regionen                      mittlerweile eine eigene regional- und  wirtschaftspolitische                      Dynamik entwickelt. Die Förderung für bereits  bestehende                      oder genehmigte Anlagen muss deshalb im Sinne eines  Vertrauensschutzes                      im rechtlich erforderlichen Umfang beibehalten  werden. Freilich                      müssen dabei die Wirtschaftlichkeit und die  Sicherheit                      der Stromversorgung gewährleistet bleiben.
 
 Lesen Sie die aktuellen Standpunkte im Solarmagazin:
- DGS-Standpunkt zu den Neuwahlen für den Bundestag
 - Dr. Peter Paziorek (CDU): Deutschland muss bei der Solartechnik vorne bleiben
 - Eva Bulling-Schröter (Linkspartei.PDS): Vollversorgung mit erneuerbarer Energie bis 2050
 - Michaele Hustedt (Bündnis 90 / Die Grünen): Festhalten am EEG
 - Irm Pontenagel (EUROSOLAR): Solare Vollversorgung ist machbar