OVG-Urteil hat keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solarstromanlagen

Ein am 24. September 2010 bekannt gewordenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums von Nordrhein-Westfalen keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solarstrom-Anlagen. Das OVG hatte in seinem Beschluss unter anderem festgestellt, dass auch das Vermarkten von Energie eine gewerbliche Tätigkeit ist. Werde ein landwirtschaftliches Gebäude in seiner Nutzung geändert, bedarf diese Nutzungsänderung demnach einer Baugenehmigung. Die privaten Photovoltaik-Anlagen seien schon aufgrund der baulichen Möglichkeiten um ein Vielfaches kleiner als die Anlage, die Gegenstand des OVG-Beschlusses war, betont das Bauministerium.

Private Solarstromanlagen sind keine Nutzungsänderung

Das Ministerium gehe weiter davon aus, dass private Solarstrom-Anlagen vollständig oder überwiegend Energie für den Eigenbedarf produzieren. Somit liege keine Nutzungsänderung vor. Eine Baugenehmigung sei daher nicht erforderlich. "Der Beschluss des OVG enthält keine völlig überraschenden Aussagen. Im Ausgangsfall wurde das Dach einer Scheune großflächig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt, die von einem Energieerzeuger ins Netz eingespeist wurde", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW).
Pressemitteilung der OVG Münster: http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/16_1009241/index.php

01.10.2010 | Quelle: Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV NRW) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen