Photovoltaik in Italien: Präsident will neue Solarstrom-Einspeisetarife prüfen lassen; Staatssekretär antwortet den Verbänden

Am 9. März 2011 schrieb Donato Marra, Generalsekretär des italienischen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano, einen Brief an Erneuerbare-Energien-Vereinigungen und an Valerio Natalizia, den Vorsitzender des Photovoltaik-Verbandes GIFI (Gruppo Imprese Fotovoltaiche Italiane).

Marra beantworte damit ein Schreiben, in dem die Verbände Zweifel an der Rechtsgültigkeit eines von der Regierung vorgelegten Entwurfs zur Änderung der Photovoltaik-Einspeisevergütung geäußert hatten. Donato Marra erklärte, der Präsident habe darin verfassungsrechtlich bedenklichen Elemente gefunden. Gleichzeitig wolle der Staatspräsident aber anregen, dass die Regierung Möglichkeiten zur Änderung des Gesetzes prüfe.

25 Abs. 10 ändert Voraussetzungen zur Gewährung der Solarstrom-Einspeisevergütung
Hinsichtlich der angeblichen Verletzung der Artikel 3 und 41 der Verfassung zeige sich, dass die interessierten Unternehmer der Branche auf jeden Fall innerhalb des neuen rechtlichen Rahmens agieren könnten, der in Art. 25 Abs. 10 festgelegt wird, so der Generalsekretär des italienischen Staatspräsidenten. Dieser Artikel enthalte keinen absoluten Ausschluss der Branchen-Initiativen, sondern nur eine Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung der Solarstrom-Einspeisevergütungen.
Die Überprüfung des Dekrets sei in kürzester Zeit erfolgt, da es seitens der Regierung erst spät verabschiedet wurde. "Dabei sind keine offensichtlichen Verfassungswidrigkeiten zu Tage getreten, die eine Nichtveröffentlichung des gesamten Dekrets rechtfertigen würden"; heißt es in dem Brief von Marra.

21.03.2011 | Quelle: Asso Energie Future; PHOTON | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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