Bundesnetzagentur wird den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks nicht anordnen; Energieversorgung im Winter auch ohne atomare Kaltreserve möglich

Die Bundesnetzagentur hat am 31.08.2011 ihren Bericht zur Notwendigkeit eines Reservekernkraftwerks im Sinne der Neuregelung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt. Nach Abwägung aller derzeit bekannten Umstände wird die Bundesnetzagentur den Reservebetrieb eines Kernkraftwerks für diesen und den nächsten Winter nicht anordnen.

"Ausschlaggebend ist, dass die Untersuchungen jetzt übereinstimmend ergeben, dass auch im Fall außergewöhnlicher Störungen, sog. exceptional contingencies, das Übertragungsnetz ohne Einsatz eines Reservekernkraftwerks beherrschbar bleibt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven von 1.009 MW ermittelt
"Dies ist dadurch möglich geworden, dass seit dem zweiten Moratoriumsbericht zusätzliche konventionelle Kraftwerksreserven ermittelt werden konnten. Wir haben in Bezug auf das Großkraftwerk 3 in Mannheim (GKM3), das Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden und das Kraftwerk Block C in Ensdorf sicherstellen können, dass diese für die Spannungshaltung im Rhein-Main-Neckar-Raum wichtigen Anlagen im Bedarfsfall für die Erbringung von Reserveleistungen zur Verfügung stehen können.
Im Falle von GKM3 trug dazu die Bereitschaft des Landes Baden-Württemberg bei, das die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen verbindlich zugesagt hat. Insgesamt haben wir in Deutschland zusätzliche, gesichert zur Verfügung stehende Reservekapazitäten in Höhe von 1.009 MW sowie gesichert zur Verfügung stehende Reserveleistung in Österreich in Höhe von 1.075 MW ermittelt. Insoweit war die Entscheidung des Gesetzgebers, auch ein Reservekernkraftwerk zu prüfen, keineswegs erfolglos, sondern hat die Suche nach Alternativen beschleunigt und gefördert", erklärt Kurth.

Matthias Kurth: die wesentlichen Extremsituationen für die Übertragungsnetze sind ohne Reserve-AKW beherrschbar
"Unstrittig ist, dass sowohl ohne die Anordnung des Reservebetriebs als auch mit der Anordnung des Reservebetriebs noch immer Risiken für die Versorgungssicherheit verbleiben. Eine vollständige Absicherung gegen jedwedes Risiko ist technisch und wirtschaftlich unmöglich. Beim jetzigen Erkenntnisstand sind allerdings die wesentlichen Extremsituationen für die Übertragungsnetze durch das vorhandene Eingriffsinstrumentarium der ÜNB und damit ohne die Anordnung eines Reservekernkraftwerks beherrschbar", stellte Kurth fest.
"Die Berichte der Bundesnetzagentur zu den Auswirkungen des Kernkraftwerksausstiegs auf die Übertragungsnetze zeigen, dass die Netze durch die Vielzahl der in den letzten Jahren zusätzlich zu erfüllenden Transportaufgaben und die Veränderung der Erzeugungsstruktur am Rande der Belastbarkeit sind. Ihr Ausbau ist daher das Gebot der Stunde. Der Gesetzgeber hat mit den Netzentwicklungsplänen des EnWG sowie den neuen Verfahren und optionalen Zuständigkeiten des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) Möglichkeiten geschaffen, hier neue Wege zu beschreiten. Diese Beschleunigungsmöglichkeiten sollten rasch genutzt werden", so Kurth.
Der Bericht der Bundesnetzagentur zur Notwendigkeit eines Reservekraftwerks im Sinne der Neuregelungen des Atomgesetzes sowie das von der Bundesnetzagentur vergebene Gutachten sind veröffentlicht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

01.09.2011 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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