Insolventes Photovoltaik-Unternehmen SOLON: Verhandlungen mit potenziellen Investoren haben begonnen

Beim insolventen Berliner Solarmodul-Hersteller Solon ist der Investorenprozess angelaufen. Unterdessen führt der vorläufige Insolvenzverwalter des Unternehmens, Rüdiger Wienberg, den Geschäftsbetrieb fort. Außerdem erhalten Solon-Neukunden ab sofort zusätzliche Sicherheit bei Gewährleistung und Garantie, so das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

Insolvenzverwalter sieht Chancen, Investoren zu finden
Wie Wienberg am 09.01.2012 mitteilte, hat bereits die „Due Dilligence“ begonnen – die Prüfung der Unternehmensunterlagen durch die Interessenten. Eine Handvoll möglicher Investoren sei beteiligt. Die Kaufinteressenten seien aufgefordert worden, ihre bindenden Angebote noch im Januar abzugeben.
„Solon hat eine starke, eingeführte Marke und ein professionelles, funktionierendes Vertriebsnetz“, betonte der vorläufige Insolvenzverwalter. „Ich sehe deshalb durchaus Chancen, einen starken Partner für Solon zu finden, der bereit ist, in die Zukunft zu investieren.“

Gehälter bis Februar über das Insolvenzgeld gesichert
Wienberg hält den Geschäftsbetrieb der insolventen Unternehmen aufrecht. Die Mitarbeiter haben ihre Dezember-Gehälter über die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes erhalten. Auch für die Monate Januar und Februar 2012 sind die Lohn- und Gehaltszahlungen über das Insolvenzgeld gesichert. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung sei bereits vorbereitet. Entlassungen wurden nicht ausgesprochen. „Die Belegschaft bei Solon ist verständlicherweise durch das Insolvenzverfahren beunruhigt, aber hoch motiviert, und die Zusammenarbeit ist gut“, sagte Wienberg.

Gesetzliche Gewährleistungspflichten und Garantieversprechen sollen voll erfüllt werden
Der Verkauf von Solon-Produkten laufe unverändert weiter; auch die Lieferanten lieferten wieder. Endkunden, die ab dem 1. Januar 2012 Photovoltaik-Serienmodule von Solon erwerben, erhalten nach Angaben des Unternehmens zudem eine zusätzliche Sicherheit: Sollte Solon nicht in der Lage sein, die gesetzlichen Gewährleistungspflichten oder zugesagten Garantieversprechen, einzuhalten, habe ein internationaler Solarmodul-Konzern verbindlich zugesagt, in diese Pflichten vollumfänglich einzutreten.

09.01.2012 | Quelle: SOLON SE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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