Photovoltaik-Unternehmen Q-Cells SE geht in die Insolvenz

Die Q-Cells SE (Bitterfeld-Wolfen) wird am Dienstag, den 3. April 2012, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Dessau stellen, berichtet das Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung.

Vor dem Hintergrund der letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 27. März 2012 im Fall Pfleiderer sei das Unternehmen zu der Überzeugung gelangt, dass damit keine Fortführungsprognose mehr gegeben ist.

Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten

"Nach intensiver Prüfung von alternativen Konzepten zur Umsetzung der Finanzrestrukturierung ist das Management zu der Einschätzung gelangt, dass die Fortführungsprognose für das Unternehmen nicht mit hinreichender rechtlicher Sicherheit wiederhergestellt werden kann. Daher ist die Stellung eines Insolvenzantrags rechtlich geboten", heißt es in der Ad-hoc-Mitteilung.
Q-Cells will gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter daran arbeiten, den Fortbestand des Unternehmens in der Insolvenz sicherzustellen.
Der Vorstand der Q-Cells SE  hatte am 30.03.2012 nach Analyse einer Entscheidung des OLG Frankfurt berichtet, dass der Umsetzung des auf Basis des Schuldverschreibungsgesetzes 2009 vereinbarten Restrukturierungskonzepts für die Anleihen der Q-Cells International Finance BV die Grundlage entzogen worden sei.
Zwar sei das PV-Unternehmen überzeugt, dass die Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. falsch ist. Zu erwartende Klagen gegen das Restrukturierungskonzept von Q-Cells wären jedoch ebenfalls von demselben Gericht zu entscheiden und es bestehe kein Anlass zu der Annahme, dass das Gericht seine Ansicht ändere. Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand davon aus, dass die Fortführungsprognose zurzeit nicht gegeben ist.

02.04.2012 | Quelle: Q-Cells SE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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