Photovoltaik-Unternehmen SOLARWATT strebt Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an; insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft soll kurzfristig beseitigt werden

Der Vorstand der SOLARWATT AG (Dresden) hat in den letzten Wochen intensive Gespräche mit den Eigen- und Fremdkapitalgebern geführt, um ein geschlossenes Finanzierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich zu erreichen, berichtet das Unternehmen in einer Pressemitteilung.

Bis zum 11. Juni 2012 seien diese Gespräche aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Aktionäre über die Bedingungen der notwendigen Kapitalmaßnahmen jedoch erfolgreich abgeschlossen worden. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aus heutiger Sicht unvermindert sichergestellt sei, sei damit aufgrund einer negativen Fortführungsprognose zunächst von einer Überschuldung der Gesellschaft auszugehen.

Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung, ermöglicht dass der Vorstand weiterhin das Unternehmen lenkt
Der Vorstand ist daher juristisch verpflichtet, angemessene Schritte einzuleiten und prüft aktuell die Einreichung eines Antrags auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung nach §270b InsO beim zuständigen Insolvenzgericht.
Verglichen mit einem regulären Verfahren sei der wesentliche Vorteil eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung, dass der Vorstand weiterhin verantwortlich das Unternehmen lenke und ihm ein Sachwalter zur Seite gestellt wird. Darüber hinaus bestehe im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung die Möglichkeit, die Passivseite der Bilanz zu restrukturieren sowie die Verfahrensdauer im Vergleich zur Regelinsolvenz zu verkürzen.

Investor beabsichtigt, das Unternehmen im Falle eines erfolgreichen Antrags auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zu unterstützen
Die SOLARWATT AG befinde sich weiterhin in Gesprächen mit dem Ziel, die insolvenzrechtliche Überschuldung der Gesellschaft noch kurzfristig zu beseitigen. Der Einreichungstermin sei abhängig vom Ausgang dieser Gespräche.
Zudem führe die Gesellschaft bereits Gespräche mit einem Investor, der das Unternehmen im Falle eines erfolgreichen Antrags auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung bei den strukturellen Maßnahmen zu unterstützten beabsichtige.

12.06.2012 | Quelle: SOLARWATT AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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