Regulierungsbehörde von Ontario gibt neue Regelungen für Solarstromanlagen im Rahmen des microFIT-Programms heraus

Die Regulierungsbehörde von Ontario (OPA, Toronto, Kanada) hat neue Regelungen für das MicroFIT-Programm für Anlagen mit insgesamt 50 MW Nennleistung veröffentlicht.

Neu an dem Programm „MicroFIT 2.0" ist, dass Bewerber innerhalb von 30 Tagen nach der Bestätigung durch die Regulierungsbehörde, dass ihre Anlage fertig ist, bei ihrem örtlichen Stromversorger einen Antrag auf Netzanschluss stellen müssen. Die Stromversorger müssen den Netzanschluss innerhalb von 90 Tagen ermöglichen.

Auch für ältere Anlagen gilt bereits das MicroFIT 2.0
Für Anlagen, die zwischen dem 01.09.2011 und dem 05.04.2012 angemeldet wurden, gilt bereits das MicroFIT 2.0-Programm. Sie müssen bis zum 10.08.2012 erneut angemeldet werden.
Diese Bewerbungen werden nach dem 10.10.2012 begutachtet. Die Regulierungsbehörde nimmt seit dem 12.07.2012 Neuanmeldungen entgegen. Diese werden allerdings erst nach den älteren Anträgen bearbeitet.

Änderungen bei PV-Freiflächenanlagen und Solarstromanlagen auf Dächern möglich
Laut OPA-Unterlagen soll Strom aus PV-Freiflächenanlagen nach wie vor mit CAD 0.445 (0,359 Euro) je Kilowattstunde vergütet werden. Für Strom aus Photovoltaik-Dachanlagen gibt es CAD 0.549 (0,443 Euro)/ kWh. Die Behörde hat allerdings angemerkt, es könne bis Ende Juli noch Änderungen geben.
Das Programm gilt für Photovoltaik- und Windkraftanlagen unter 10 kW Nennleistung. Für größere Photovoltaik-Anlagen gilt die reguläre Einspeisevergütungs-Regelung.

 

23.07.2012 | Quelle: OPA | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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