Einspeisevergütung in Ontario: Japan und EU legen Anschlussberufung im WTO-Verfahren ein
Kanada hatte der WTO-Entscheidung am 05.02.2013 widersprochen. Am 19.12.2012 hatte ein WTO-Schiedsgericht Japan und der EU Recht gegeben, dass die Förderpolitik Ontarios die Regeln zur Gleichbehandlung der Nationen verletze, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sowie in anderen internationalen Handelsgesetzen vereinbart sind.
Kanada muss Ontario auffordern, die Local-Content-Regelung abzuschaffen
Die WTO-Regelung besagt, dass Kanada die Provinz Ontario auffordern muss, die Local-Content-Regelung abzuschaffen. Die kanadische Regierung wandte ein, dies sei das erste Mal, dass ein WTO-Schiedsgericht gegenüber Kanada eine Entscheidung gefällt habe, die sich nur auf eine Provinz beziehe. Daher focht Kanada diese an, wie von der Provinzregierung gefordert.
Ontarios Domestic-Content-Regelung sieht vor, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen nur dann vergütet wird, wenn mindestens 60% der Anlagenkomponenten aus Ontario stammen. Bei Windstrom sind es 25%.
Local-Content-Regelung gibt es auch in Frankreich
Obwohl die EU gegen eine solche Regelung in Kanada ist, hat Frankreich in seinem Vergütungsprogramm einen 10-prozentigen Bonus für Photovoltaik-Module aus Europa eingeführt. Die französische Energieministerin Delphine Batho räumte im Januar 2013 ein, dass die Welthandelsorganisation Frankreich deswegen belangen könnte. Das Verfahren würde jedoch Jahre dauern.
19.02.2013 | Quelle: WTO | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH