Einspeisevergütung in Ontario: Japan und EU legen Anschlussberufung im WTO-Verfahren ein

Am 11.02.2013 gingen sowohl Japan als auch die EU gegen Kanadas Widerspruch gegen eine Regelung der Welthandelsorganisation WTO in Berufung. Darin geht es um den heimischen Mindestanteil an der Wertschöpfung (domestic content requirement) im Solarstrom-Einspeisevergütungs-Programm Ontarios.

Kanada hatte der WTO-Entscheidung am 05.02.2013 widersprochen. Am 19.12.2012 hatte ein WTO-Schiedsgericht Japan und der EU Recht gegeben, dass die Förderpolitik Ontarios die Regeln zur Gleichbehandlung der Nationen verletze, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sowie in anderen internationalen Handelsgesetzen vereinbart sind.

Kanada muss Ontario auffordern, die Local-Content-Regelung abzuschaffen
Die WTO-Regelung besagt, dass Kanada die Provinz Ontario auffordern muss, die Local-Content-Regelung abzuschaffen. Die kanadische Regierung wandte ein, dies sei das erste Mal, dass ein WTO-Schiedsgericht gegenüber Kanada eine Entscheidung gefällt habe, die sich nur auf eine Provinz beziehe. Daher focht Kanada diese an, wie von der Provinzregierung gefordert.
Ontarios Domestic-Content-Regelung sieht vor, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen nur dann vergütet wird, wenn mindestens 60% der Anlagenkomponenten aus Ontario stammen. Bei Windstrom sind es 25%.

Local-Content-Regelung gibt es auch in Frankreich
Obwohl die EU gegen eine solche Regelung in Kanada ist, hat Frankreich in seinem Vergütungsprogramm einen 10-prozentigen Bonus für Photovoltaik-Module aus Europa eingeführt. Die französische Energieministerin Delphine Batho räumte im Januar 2013 ein, dass die Welthandelsorganisation Frankreich deswegen belangen könnte. Das Verfahren würde jedoch Jahre dauern.

19.02.2013 | Quelle: WTO | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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