Allianz und Talesun bieten neues Versicherungspaket für Photovoltaik-Anlagen an

Die Talesun Solar Germany GmbH (München), Tochterunternehmen des internationalen Photovoltaik-Hersteller Talesun mit Hauptsitz in Changshu (China), und die Allianz Versicherungs-AG (München) schlossen exklusive Sammelverträge zur Elektronik-, Ertragsausausfall-, Ertragsgarantie-, sowie Betreiberhaftpflichtversicherung für Solarstromanlagen.

Eigentümer können damit ihre fabrikneuen Photovoltaik-Systeme mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt (kW) direkt über den Hersteller versichern.
Auch größere Anlagen an deutschen Standorten lassen sich auf Anfrage versichern, berichten die Partner. Der Versicherungsschutz laufe zwei Jahre und gelte sowohl für Dach- als auch für Fassadenanlagen und umfasse auch Solarstrom-Speicher.

Versicherung gleicht Ertragsausfall aus
Photovoltaik-Anlagen sind unterschiedlichen Gefahren ausgesetzt – von Feuer, Sturm oder Hagel bis hin zu eventuellen Schäden durch Konstruktions-, Bedienungs- oder Montagefehler, betont Talesun. Die Wahl einer passenden Versicherungspolice sei entscheidend, um im Ernstfall einen Ertragsausfall zu erhalten. Der zwischen Talesun und der Allianz Versicherungs-AG geschlossene Sammelvertrag biete den Betreibern von Talesun-Anlagen einen optimalen Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz umfasst auch Speicherlösungen
Um den zunehmenden Eigenbedarfsszenarien Rechnung zu tragen, beziehen die Partner auch Speicher in den Versicherungsschutz ein. Talesun übernehme im ersten Jahr den Versicherungsbeitrag für die Elektronikversicherung. Der Versicherungsschutz ende nach Ablauf von zwei Jahren automatisch und könne auf Wunsch verlängert werden.

Separate Haftpflichtversicherung für PV-Anlagenbetreiber empfohlen
„Wer auf eigenen oder fremden Dächern eine Photovoltaik-Anlage betreibt und Strom in das allgemeine Netz einspeist, sollte sich über eine Betreiberhaftpflichtversicherung gegenüber Ansprüchen Dritter absichern“, empfiehlt Frank Baumgärtner, Inhaber und Generalvertreter der Allianz Fachagentur Firmen.
„Aufgrund steuerlicher Aspekte werden alle Betreiber einer Photovoltaik-Anlage als Gewerbetreibende eingestuft. Deswegen greift im Schadensfall die private Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung in der Regel nicht."

21.02.2013 | Quelle:  | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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