Welthandelsorganisation weist Kanadas Berufung gegen Regelung der Photovoltaik-Einspeisevergütung zurück
Die WTO berief sich erneut auf die Beschwerden, die Japan und die EU eingereicht hatten und die ein Schiedsgericht am 19.12.2012 bestätigt hatte: Die Förderpolitik Ontarios verletze die Regeln zur Gleichbehandlung der Nationen, die im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) sowie in anderen internationalen Handelsgesetzen vereinbart sind. Kanada war am 05.02.2013 in Berufung gegangen. Das WTO-Berufungsgremium wies diese nun zurück.
„Die EU produziert und exportiert viele Windkraftwerke und Photovoltaik-Anlagen. Aber ihre Exporte nach Kanada könnten noch viel größer sein, wenn die Domestic-Content-Regelung aufgehoben würde”, heißt es auf der Internetseite der Europäischen Union.
Die Domestic-Content-Regelung von Ontario sieht vor, dass Strom aus Photovoltaik-Anlagen nur dann tariflich vergütet wird, wenn mindestens 60% der Anlagenkomponenten aus Ontario stammen. Bei Windstrom sind es 25%.
Auswirkungen für Indien und Frankreich
Dieser Fall wird auf der ganzen Welt genau verfolgt, da er als Präzedenzfall für ähnliche Vorgaben in anderen Ländern gilt.
Auch Indien hatte im ersten Abschnitt seines Förderprogramms National Solar Mission (NSM) eine Domestic-Content-Regelung, allerdings mit einem Schlupfloch für den Import von Dünnschichtmodulen. Im zweiten Abschnitt scheint Indien von dieser strengen Regelung abzurücken und verschiedene Möglichkeiten anzubieten.
Obwohl die EU das Verfahren angestoßen hatte, führte Frankreich einen zehnprozentigen Bonus auf die Solarstrom-Einspeisevergütung ein, wenn die Photovoltaik-Module aus Europa stammen. Die französische Energieministerin Delphine Batho räumte im Januar 2013 ein, dass die WTO Frankreich deswegen belangen könnte. Dies werde aber Jahre dauern.
08.05.2013 | Quelle: EU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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