Banken gegen verpflichtende Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien

Die großen deutschen Kraftwerksfinanzierer lehnen eine verpflichtende Direktvermarktung für Strom aus erneuerbaren Quellen ab. Das erläutern sie in der „Berliner Erklärung der Finanzwirtschaft zu den Rahmenbedingungen von Investitionen in Erneuerbare Energien“.

Die Erklärung haben die die Bremer Landesbank, die Commerzbank, die Deutsche Kreditbank, die GLS Bank, die HSH Nordbank, die Südwestbank, die Sparkasse Bremen, die Nord-Ostsee Sparkasse und andere Banken auf einer Tagung des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) gemeinsam mit dem BEE und seinen Spartenverbänden erarbeitet.

Direktvermarktungspflicht bevorzugt Großunternehmen

„Eine verpflichtende Direktvermarktung würde zu einer Oligopolisierung zu Gunsten der großen Direktvermarktungsunternehmen führen und kleinere und mittlere Betreiber im Wettbewerb benachteiligen“, heißt es in der Erklärung.
Die verpflichtende Direktvermarktung erhöhe die Markteintrittsbarrieren für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere für Bürgerenergiegesellschaften, die den Ausbau der erneuerbaren Energien bisher maßgeblich getragen hätten. Stattdessen sei an einer dezentralen Betreiberstruktur mit besonderem Augenmerk auf Bürgerbeteiligung fest zu halten. Mehr Akteure bedeuteten auch mehr Wettbewerb, so die Banken.

Zusätzliche Risiken verteuern die Energiewende
Die Banken argumentieren, dass die verpflichtende Direktvermarktung den Anlagenbetreibern zusätzliche Risiken aufbürden würde, was nicht nur die individuellen Kredite, sondern auch die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung für die Energiewende verteuern würde.

Börsenpreis für Strom ist kein Maß für tatsächliche Kosten

Statt einer verpflichtenden Direktvermarktung sollten Anreize für eine erzeugungsnahe Stromvermarktung lieber über Anpassungen der Rahmenbedingungen wie Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgabe, und Steuern gesetzt werden.
Außerdem fordern die Unterzeichner der „Berliner Erklärung“ Preisehrlichkeit beim Vergleich von fossil-atomaren und erneuerbaren Erzeugungsarten. Externe Kosten wie Umweltschäden müssten in die Stromkosten einfließen. Die Preise an der Strombörse bildeten nur die Grenzkosten ab. Diese sendeten aber keine Investitionssignale für neue Kraftwerkskapazitäten – weder für erneuerbare Energien noch für konventionelle Kraftwerke.

31.10.2013 | Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energien | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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