S.A.G. Solarstrom AG: Megawatt-Projektpipeline wird nicht umgesetzt; Geschäftsbereich Photovoltaik-Anlagenbau auf dem Prüfstand
Die Verhandlungen sind damit nach Auffassung der S.A.G. Solarstrom AG gescheitert.
Hintergrund waren Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften vor Projektbeginn sowie Gewährleistungsbürgschaften nach Projektabschluss, die für diese Projekte von der S.A.G. Solarstrom AG zu stellen waren.
Bürgschaften für Photovoltaik-Großprojekte binden zu viel Kapital
Die S.A.G. Solarstrom AG wird unter dem Eindruck des Ergebnisses der Verhandlungen den Geschäftsbereich Anlagenbau auf den Prüfstand stellen. Für die Gesellschaft erforderten die im Photovoltaik-Markt zunehmend geforderten Bürgschaften, die vor Projektbeginn in Höhe von bis zu 20 % des Projektvolumens und nach Projektabschluss als Gewährleistungsbürgschaften in Höhe von bis zu 10 % zu leisten sind, eine unverhältnismäßig hohe Kapitalbindung.
Diese Kapitalbindung stehe zusammen mit den Risiken von Großvorhaben in vielen PV-Projekten in keinem angemessenen Verhältnis mehr zur erzielbaren Marge.
06.12.2013 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH