S.A.G. Solarstrom AG: Insolvenzverfahren in Bezug auf die Tochter S.A.G. Solar UK Ltd. soll nach englischem Recht eingeleitet werden

Ein Großgläubiger der S.A.G. Solar UK Ltd., einer 100 %-Tochter der S.A.G. Solarstrom AG (Freiburg i. Br.), hat am 21.01.2014 bei dem obersten Zivilgericht (Chancery Division, Companies Court) beantragt, eine Verwaltungsanordnung (Administration Order) in Bezug auf die S.A.G. Solar UK Ltd. zu erlassen.

Der Antrag sei der Gesellschaft am 28.01.2014 zugegangen, berichtet die S.A.G. Solarstrom AG in einer Ad-hoc-Mitteilung. Eine Anhörung zur Ernennung eines Administrators sei für den 29.01.2014 terminiert. Mit der Ernennung eines Administrators werde ein Insolvenzverfahren nach englischem Recht eingeleitet.

Forderungsausfälle und Regressansprüche möglich
Für die S.A.G. Solarstrom AG könnten sich hieraus Forderungsausfälle, der Verlust von künftigen Ertragspotenzialen und ein Risiko der Inanspruchnahme aus gewährten Garantien ergeben.
Eine verspätete Akkreditierung durch die zuständige Behörde Ofgem habe dazu geführt, dass der Verkauf eines bereits fertiggestellten Photovoltaik-Projektes bislang noch nicht wirksam werden und dadurch der Zahlungsmittelzufluss noch nicht erfolgen konnte, heißt es in der Ad-hoc-Mitteilung.

29.01.2014 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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