S.A.G. Solarstrom AG: Statt Insolvenz in Eigenverwaltung soll zum 1. März 2014 ein Regelinsolvenzverfahren starten

Der Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG (Freiburg i. Br.) hat am 13.02.2014 entschieden, das bislang in Eigenverwaltung geführte Insolvenzverfahren zur Verfahrenseröffnung, die voraussichtlich am 01. 03. 2014 erfolgen wird, in ein Regelinsolvenzverfahren zu überführen. Diese Entscheidung erfolgte in Abstimmung mit dem vorläufigen Sachwalter Dr. Jörg Nerlich.

Wenige Erfahrungen mit Insolvenz in Eigenverwaltung bei Investoren und Gläubigern
Das Verfahren, das die S.A.G. Solarstrom AG mit der Antragstellung der Insolvenz am 13.12.2013 eingeleitet hatte und das im Sinne der Zielsetzung verläuft, das Unternehmen unter Nutzung der vorliegenden Strukturen fortzuführen, wird bis zur Eröffnung weiterhin in Eigenverwaltung geführt.
Dabei habe das Eröffnungsverfahren gezeigt, dass bei Investoren und Gläubigern bislang nur wenige Erfahrungen mit dem vergleichsweise neuen Verfahren der Insolvenz in Eigenverwaltung vorliegen, berichtet das Photovoltaik-Unternehmen.
Nach übereinstimmender Einschätzung könne die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit den Mitteln des Insolvenzverfahrens in dem bekannteren Regelinsolvenzverfahren einfacher und schneller umgesetzt werden.
Ziel des Insolvenzverfahrens bleibe unverändert die Restrukturierung und Sanierung des Unternehmens mit allen Geschäftsfeldern, die vom Vorstand maßgeblich mitgestaltet wird.

14.02.2014 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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