Greenpeace Energy kritisiert verzerrte Preise am Strommarkt: Erneuerbare Energien werden systematisch benachteiligt

Der Ökostromanbieter Greenpeace Energy eG (Hamburg) legt bei der Europäischen Kommission Einspruch gegen den verzerrten Wettbewerb am Strommarkt ein. Die erneuerbaren Energien würden systematisch benachteiligt, kritisiert die Energie-Genossenschaft in einer Stellungnahme zum laufenden Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission.

„Strom aus Wind und Sonne muss mit den verzerrten Preisen von konventionellen Energien wie Atom und Kohle konkurrieren", erklärt Janne Andresen von Greenpeace Energy.

Dumping-Preise für schmutzige Energieträger
Kritisch sieht Greenpeace Energy, dass die erneuerbaren Energien zwar mit einem transparenten Preis in den Wettbewerb starten, die Preise der konventionellen Energien hingegen nicht alle Gesamtkosten enthalten.
„So lange schmutzige Energieträger wie Braunkohle ihre Folgekosten durch Umweltschäden und Luftverschmutzung nicht einpreisen müssen, können sie mit Dumping-Preisen ihre Stellung am Energiemarkt verteidigen", betont Janne Andresen.

Verschmutzungskosten der konventionellen Energien sollen im Rahmen des Emissionshandels eingepreist werden
Aus Sicht von Greenpeace Energy wäre ein funktionierender Emissionshandel der erste Schritt, die Benachteiligung der Erneuerbaren aufzuheben.
„Für einen fairen Wettbewerb müssen die Verschmutzungskosten der konventionellen Energien eingepreist werden. Dafür brauchen wir eine grundlegende Reform des Europäischen Emissionshandels", fordert Janne Andresen von Greenpeace Energy.

Greenpeace Energy: EEG-Vergütungssätze für Solar- und Windstrom sind keine Beihilfe, sondern Ausgleich für nicht funktionierenden Emissionshandel und verzerrter Preise am Energiemarkt
Doch statt den derzeit brachliegenden Emissionshandel zu reaktivieren, werde in Brüssel diskutiert, ob die Einspeisevergütungen für Strom aus Photovoltaik- und Windenergieanlagen, die in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt sind, eine staatliche Beihilfe darstellen oder nicht. Hintergrund ist das Ende 2013 gestartete Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission zum EEG. Für Greenpeace Energy ist das EEG mit seinen festen Vergütungssätzen keine Beihilfe, sondern ein notwendiger Ausgleich für den nicht funktionierenden Emissionshandel und die verzerrten Preise am Energiemarkt.
Das beihilferechtliche Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG ist im Dezember 2013 eingeleitet worden. Beihilfen bezeichnen im EU-Sprachgebrauch Subventionen, die eingesetzt werden, um Wirtschaftszweige oder nationale Industrien zu begünstigen.

Stellungnahmen zum beihilferechtlichen Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG bis Anfang März möglich
Noch bis Anfang März können Stellungnahmen zum beihilferechtlichen Prüfverfahren der Europäischen Kommission zum EEG eingereicht werden. Das Schreiben von Greenpeace Energy an Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia steht auf der Internetseite von Greenpeace Energy bereit.

18.02.2014 | Quelle: Greenpeace Energy eG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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