Photovoltaik in Italien: Nur noch 4 % Abschreibung für Großanlagen

In Italien gab es in den vergangenen Jahren immer wieder unterschiedliche behördliche Interpretationen zur Einordnung von PV-Anlagen als Mobilien oder Immobilien. Ein Rundschreiben der Agentur für Einnahmen vom 19.12.13 soll nun für Klarheit sorgen, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).

Demnach werden große Photovoltaik-Anlagen als Immobilien eingestuft. Diese können nur noch mit 4 % pro Jahr abgeschrieben werden (statt bisher 9 %). Diese verminderte Abschreibung soll bereits für das Jahr 2013 gelten. Frühere Jahre müssen nicht korrigiert werden, sofern der gewählte Abschreibungssatz mit der damals geltenden Regelung im Einklang steht.
Für viele Betreiber wird somit der Gewinn für das Jahr 2013 höher ausfallen und die Steuerlast steige, erklärt New Energy Projects und rät Betroffenen, sich an ihren Steuerberater zu wenden.

Neues Dekret regelt Kontrollen, Verlust der Einspeisevergütung möglich
Bereits am 31.01.2014 habe das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung ein Dekret verabschiedet, das die Richtlinien für Kontrollen bei geförderten Photovoltaik-Anlagen durch die italienische Energieagentur (Gestore dei Servizi Energetici S.p.A., GSE) regelt. Das Dekret trat am 13.2.2014 in Kraft. Es sieht Kontrollen vor – ohne Ortsbesichtigung, aber auf Basis der eingereichten Dokumente, bei 50 % aller „neuen“ Anlagen pro Jahr und bei 15 % aller „alten“ Anlagen alle 3 Jahre – mit Ortsbesichtigung bei 10 % aller Anlagen alle 3 Jahre. 50 % dieser Kontrollen sollen ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Das Dekret enthält eine – nicht abschließende – Liste von Verstößen, die zum Verlust der Einspeisevergütung führen können. Dies könne so weit führen, dass bereits gezahlte Solarstrom-Eispeisevergütungen zurückgefordert werden, warnt New Energy Projects.

28.02.2014 | Quelle: New Energy Projects; Bild: Talesun Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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