Lokaler Verbrauch von Solarstrom: LichtBlick startet Großprojekt mit 1.600-kW-Photovoltaik-Anlage in Berlin

Seit Anfang März 2014 beliefert der Ökostrom-Anbieter LichtBlick SE (Hamburg) Mieter im Gelben Viertel in Berlin Hellersdorf mit „ZuhauseStrom“, einer Kombination aus lokal erzeugtem Solarstrom vom Dach und Ökostrom aus dem Netz.

Dies sei das größte kommerzielle Projekt zur Direktlieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen an Mieter, betont LichtBlick. Während Haus- besitzer schon lange vom Eigenstrom aus Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraft-werken profitieren können, seien Mieter bisher nur Zuschauer und Zahler der Energiewende. Das ändere sich mit ZuhauseStrom.

Geschäftsführer Heiko von Tschischwitz: Zukunftsmodell der Energiewende
Auch die Allgemeinheit profitiere. Denn für den lokal vermarkteten Solarstrom wird keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beansprucht. Das von allen Stromverbrauchern finanzierte EEG werde so um bis zu 200.000 Euro im Jahr entlastet.
„Die Vermarktung von Ökostrom vor Ort ist das Zukunftsmodell der Energiewende“, so Heiko von Tschischwitz, Vorsitzender der Geschäftsführung von LichtBlick.
„Der lokal vermarktete Strom kommt anders als die Marktprämie ohne EEG-Förderung aus. Die Vor-Ort-Vermarktung beugt steigenden Strompreisen vor und wird zum Motor für den künftigen Ausbau dezentraler und erneuerbarer Energien.“

Mieter und Besitzer von Eigenheimen werden nach Plänen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ungleich behandelt
Der LichtBlick-Chef fordert die Bundesregierung auf, bei der EEG-Reform den Weg für lokale Vermarktungsmodelle frei zu machen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel will Verbraucher lokal erzeugten Stromes künftig an der Finanzierung des EEG beteiligen. Allerdings könnten Mieter – die schon heute 4,3 Cent EEG-Umlage für den Eigenverbrauch zahlen – weiterhin gegenüber Hausbesitzern und Unternehmen benachteiligt werden. Je nach Stromquelle sollen sie 2 bis 6,3 Cent mehr EEG-Umlage pro Kilowattstunde Vor-Ort-Strom zahlen. Damit werde eine Familie, die zur Miete wohnt, pro Jahr um bis zu 150 Euro höher belastet als eine Familie, die ein Eigenheim besitzt und auch in Zukunft keine EEG-Umlage zahlt.
„Hier klafft eine Gerechtigkeitslücke, die Mieter diskriminiert und den neuen Markt für lokale Stromprodukte behindert. Ökostrom, der kein Netz benötigt und keine EEG-Förderung mehr beansprucht, muss immer gleich behandelt werden – egal, ob er von einem Mieter oder einem Hausbesitzer verbraucht wird“, fordert der LichtBlick-Chef.

Bagatellgrenze soll bei 50 kW liegen
Der Energieanbieter schlägt weiterhin vor, den lokalen Stromverbrauch aus Photovoltaik und Blockheizkraftwerken erst ab einer Anlagengröße von 50 Kilowatt elektrischer Leistung an der EEG-Umlage zu beteiligen. „So werden Betreiber kleiner Anlagen nicht über Gebühr belastet. Und der Gesetzgeber schafft Anreize für die Energieversorger, neue lokale Stromprodukte wie ZuhauseStrom auch für kleinere Anlagen anzubieten und das EEG wirkungsvoll zu entlasten“, so von Tschischwitz.
Im Gelben Viertel in Berlin Hellersdorf hat der Photovoltaik-Anlagenbetreiber p-vb seit 2012 auf 50 Mietshäusern der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH die mit einer Leistung von 1.600 Kilowatt größte Photovoltaik-Anlage auf deutschen Wohngebäuden installiert. Hier leben rund 3.000 Mietparteien. Der hier produzierte Solarstrom wird von LichtBlick mit zertifiziertem Ökostrom zu einem preisgünstigen ZuhauseStrom-Tarif gebündelt. Im ersten Schritt gilt das Angebot für rund 1.000 Mietparteien.

11.03.2014 | Quelle: LichtBlick SE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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