Vorläufige Antisubventions-Regelung der USA für Photovoltaik-Importe aus China wird bis 2. Juni 2014 verlängert
Antisubventions–Untersuchung von Importen kristalliner Silizium-Solarzellen und –Modulen aus China hat das US-Handelsministerium die vorläufige Ausgleichszoll-Regelung verlängert.
Die ursprünglich für 28.03.2014 geplante endgültige Entscheidung soll nun erst am 02.06.2014 fallen und am nächsten Tag bekannt gegeben werden. Zusätzlich läuft noch eine Antidumping-Untersuchung von Photovoltaik-Importen aus China und Taiwan.
Beide Untersuchungen waren am 31.12.2013 von SolarWorld Industries Americas (Hillsboro, Oregon, USA) ausgelöst worden. Im Februar 2014 bestätigte die internationale Handelskommission der USA (ITC), dass die heimische Photovoltaik-Industrie dadurch Schaden nehme.
Eine vorläufige Regelung in der Antidumping-Untersuchung wird am 12.06.2014 erwartet. Dies könnte sich jedoch auch verzögern.
Frühere Zollbestimmungen könnten erweitert werden
Wenn die US-amerikanischen Handelsbehörden eine Regelung gegen China treffen, erweitert dies frühere Zollbestimmungen, die nur für chinesische Solarzellen galten, aber nicht für chinesische PV-Module aus Solarzellen anderer Länder. Die bisherigen Strafzölle konnten umgangen werden, indem chinesische Solarmodul-Hersteller ihre Solarzellen aus Taiwan und anderen Ländern bezogen, um Module für den US-Markt zu produzieren.
Die Dünnschicht-Photovoltaik ist von beiden Untersuchungen nicht betroffen.
13.03.2014 | Quelle: US-Handelsministerium; Bild: JA Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH