Gabriel greift Vorschlag von Bundesländern auf: Bestehende Anlagen zur Eigenstromproduktion sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben
Gabriel erklärte, er sei zuversichtlich, dass eine Mehrbelastung der Industrie verhindert werde. Bislang war der Punkt im Referentenentwurf zum neuen EEG noch ausgeklammert.
Anreize für Eigenstromerzeugung von Gewerbe, Handel, Dienstleistungsunternehmen und Privathaushalten sollen erhalten bleiben
Für die Einbeziehung neuer industrieller Eigenstromanlagen in die „Besondere Ausgleichsregelung“ werde sich das BMWi in seinen Gesprächen mit der EU-Kommission einsetzen. Im Fokus dieser Gespräche stünden derzeit besonders Industrieunternehmen, die mit hoher Energieintensität produzieren. Hier gelte es, deren besondere Belastungen durch hohe Strompreise zu beachten und die betroffenen Unternehmen nicht zu überfordern.
Darüber hinaus müssten aber auch weiterhin Anreize für die Eigenstromerzeugung in besonders effizienten KWK-Anlagen und in erneuerbare-Energien-Anlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) in Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen sowie in Privathaushalten bestehen bleiben, um die Ausbauziele in diesem Bereich zu unterstützen. Eine abschließende Regelung im EEG werde auch dies berücksichtigen müssen.
25.03.2014 | Quelle: BMWi | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH