Neue Energieeinsparverordnung verschärft ab 1. Mai Pflicht zur energetischen Inspektion
Analog zur Regelung bei der Erstellung von neuen Energieausweisen müssen künftig alle energetischen Inspektionen beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden, um stichprobenartige Kontrollen der Inspektionsberichte zu ermöglichen. Darauf weist der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hin.
Bereits seit 2007 schreibt Paragraph 12 der EnEV die energetische Inspektion von Klimaanlagen mit Kälteleistungen über 12 kW vor. Gebäudebetreibern, die der Pflicht zur energetischen Inspektion nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Durch nicht inspizierte Klimaanlagen bleiben mögliche Energieeinsparungen von bis zu 20,4 Terawattstunden (TWh) Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt
Eine Studie des Instituts für Luft- und Kältetechnik Dresden (ILK) im Rahmen der "Forschungsinitiative Zukunft Bau" hatte jüngst ergeben, dass trotz der gesetzlichen Pflicht bisher weniger als 3 Prozent der entsprechenden Klimaanlagen in deutschen Nichtwohngebäuden energetisch inspiziert wurden. Den Berechnungen zufolge bleiben dadurch Energieeinsparungen von bis zu 20,4 Terawattstunden (TWh) Wärme und 12,5 TWh Strom ungenutzt, was einer Reduktion der CO2-Emissionen von bis zu 12,9 Millionen Tonnen entsprechen würde.
19.04.2014 | Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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