S.A.G. Solarstrom AG erhält 3,5 Millionen Euro aus Freigabe blockierter Mittel

Das Photovoltaik-Unternehmen S.A.G. Solarstrom AG i.I. (Freiburg), vertreten durch den Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich (Kanzlei Görg, Köln) hat mit Zustimmung des vorläufigen Gläubigerausschusses am 25.04.2014 eine Vergleichsvereinbarung mit der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH (Bochum) deren Alleingesellschafter der Vorstandsvorsitzende der S.A.G. Solarstrom AG, Dr. Karl Kuhlmann ist, sowie einer beteiligten Bank hinsichtlich verpfändeter Guthaben im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung 2007/2014 abgeschlossen.

Aus dieser Vereinbarung würden liquide Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro frei, über die die Gesellschaft nun verfügen kann, berichtet S.A.G. Solarstrom in einer Ad-hoc-Mitteilung.
Die Wandelschuldverschreibung sei 2007 bei Begebung gemäß den Anleihebedingungen in voller Höhe des Rückzahlungsanspruches von damals 10 Millionen Euro durch die Verpfändung des eingezahlten Kapitals besichert worden. Der derzeit verpfändete Betrag für ausstehende Wandelschuldverschreibungen betrage 7.415.500 Euro. Die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH halte Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 7.363.500,00 Euro und hatte ihre diesbezüglichen Rückzahlungsansprüche aus der Wandelschuldverschreibung als Sicherheit an die finanzierende Bank abgetreten.

Längerer Rechtsstreit vermieden
Bei der Vergleichsvereinbarung wurden von den Beteiligten rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs der BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH aus der Wandelschuldverschreibung, gegenüber einer einvernehmlichen Lösung, die der Gesellschaft unmittelbar Liquidität zuführt, abgewogen. Die Klärung eines im Rahmen der Insolvenz bestehenden Absonderungsrechts bezüglich des verpfändeten Guthabens hätte zu einem längeren Rechtsstreit führen können, bei dem sämtliche Mittel nach wie vor blockiert geblieben wären.

S.A.G. Solarstrom AG kann über liquide Mittel im Umfang von 3,5 Millionen Euro verfügen
Im Rahmen der Vereinbarung verzichten die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH sowie die beteiligte Bank nach Kündigung der gehaltenen Teilschuldverschreibungen auf 3,5 Millionen Euro des Rückzahlungsanspruchs. Die übrigen 3.863.500 Euro werden an die finanzierende Bank ausgezahlt. Aus der Freigabe von 3,5 Millionen Euro verpfändeter Festgelder kann die Gesellschaft nun über diese liquiden Mittel verfügen.
Die übrigen Gläubiger der Wandelschuldverschreibung sind nicht in diese Vergleichsvereinbarung einbezogen.

Dr. Karl Kuhlmann will Restrukturierungs- und Investorenprozess weiterhin als Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG begleiten
Des Weiteren haben die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH, sowie die finanzierende Bank am 25.04.2014 eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen, in deren Rahmen die BBV Beteiligung, Beratung und Verwaltung GmbH ihre S.A.G.-Aktien an die Bank zu übertragen hat. Diese Vereinbarung wurde vor dem Hintergrund geschlossen, dass die Bank im Rahmen der Insolvenz der S.A.G. Solarstrom AG angekündigt hatte, die Finanzierung des Aktienpakets fällig zu stellen.
Unabhängig davon will Dr. Karl Kuhlmann den Restrukturierungs- und Investorenprozess weiterhin maßgeblich als Vorstandsvorsitzender der S.A.G. Solarstrom AG begleiten. Er will ebenso wie der gesamte Vorstand dabei wie bisher sehr eng und vertrauensvoll mit dem Insolvenzverwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss zusammenarbeiten.

28.04.2014 | Quelle: S.A.G. Solarstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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