Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen sinkt erneut um nur ein Prozent; Zubau liegt wieder innerhalb des gesetzlichen Korridors

Die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen sinken im Zeitraum vom 1.05.2014 bis zum 1.07.2014 jeweils zum Monatsersten um ein Prozent, berichtete die Bundesnetzagentur am 30.04.2015.

„Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 3.000 MW erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.500 MW bis 3.500 MW“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
„Dies war im letzten Berechnungszeitraum mit 3.300 MW erstmals seit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2012 der Fall.“

Monatlicher Photovoltaik-Zubau sinkt seit 2013 kontinuierlich
Bereits 2013 ist der monatliche Zubau von Photovoltaik-Anlagen kontinuierlich gesunken. „Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die von der Bundesnetzagentur in den letzten Jahren berechneten Degressionen der Vergütung führten somit zu einem stetigen und vom Gesetzgeber gewünschten Zubau, was wir sehr begrüßen“, so Homann weiter.
Die Solarstrom-Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Senkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich gesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW pro Jahr bewegt.
Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors würde hingegen dazu führen, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar steigt.
Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der nach dem EEG geförderten PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten.

Photovoltaik-Zubau im ersten Quartal 2014 ungefähr 41 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal
Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Senkung der Solarstrom-Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate April 2013 bis März 2014. Ein Vergleich des Zubaus des ersten Quartals dieses Jahres (460 MW) mit dem gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres (776 MW) ergibt eine Abnahme um ungefähr 41 Prozent. Diese Entwicklung sei hauptsächlich auf die stetige Senkung der Vergütung zurückzuführen, so die Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zu den Vergütungssätzen sowie zur installierten Leistung der gemeldeten PV-Anlagen für März 2014 sind veröffentlicht auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

02.05.2014 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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