Solar-Fabrik AG schließt Vergleich mit früherem Vorstandsmitglied und Chubb Insurance Company

Die Solar-Fabrik AG (Freiburg) hat mit dem früheren Mitglied des Vorstands, Burkhard Holder, und der Chubb Insurance Company of Europe SE (Zürich; Schweiz) einen Vergleich geschlossen. Aufgrund des Vergleichs ist die Chubb Insurance Company of Europe SE zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 1,1 Millionen Euro und Burkhard Holder zur Zahlung eines Betrags in […]

Die Solar-Fabrik AG (Freiburg) hat mit dem früheren Mitglied des Vorstands, Burkhard Holder, und der Chubb Insurance Company of Europe SE (Zürich; Schweiz) einen Vergleich geschlossen.
Aufgrund des Vergleichs ist die Chubb Insurance Company of Europe SE zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 1,1 Millionen Euro und Burkhard Holder zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 50.000 Euro an die Solar-Fabrik AG verpflichtet. Der Vergleich stehe unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung durch die Hauptversammlung der Solar-Fabrik AG, die am 2. Juli 2014 stattfinden soll.
Mit Wirksamwerden führt der Vergleich zur Beendigung des zwischen der Solar-Fabrik AG und Burkhard Holder vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe anhängigen Rechtsstreits wegen Schadenersatz aus der früheren Organstellung von Burkhard Holder. Das Landgericht Freiburg hatte Holder mit Urteil vom 5. Juni 2012 in der ersten Instanz auf Zahlung von rund 1,56 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt. Holder hatte gegen dieses Urteil beim Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung eingelegt.

05.05.2014 | Quelle: Solar-Fabrik AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen