Gebäudeintegrierte Photovoltaik in Frankreich: Im ersten Quartal 2014 wurden BIPV-Anlagen mit 41,79 MW zur Einspeisevergütung angemeldet
Die Bedingungen für die französische Solarstrom-Einspeisevergütung sind in einem Erlass vom 04.03.2011 festgelegt. Bei der Berechnung spielen die Koeffizienten S und V eine Rolle. Der Erlass sieht vor, dass die Energie-Regulierungsbehörde den zuständigen Ministerien (Energie und Wirtschaft) den Wert dieser Koeffizienten quartalsweise mitteilt.
Für das Berichtsquartal wurden anhand der aktuellen Zubauzahlen die Koeffizienten S und V auf 0,020 und 0,026 festgelegt. Die zuständigen Minister müssen nun die neuen Vergütungssätze festlegen. Diese werden auf der Internetseite der CRE veröffentlicht.
07.05.2014 | Quelle: CRE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH