Widerstand gegen geplante „Sonnensteuer“ im Bundesrat; Länder für deutlich geringere Belastung von Solarstrom zur Eigen- und Mieterversorgung

Auch im Bundesrat formiert sich Widerstand gegen die Pläne der Bundesregierung, künftig eine Energiewende-Abgabe auf Strom aus Photovoltaik-Anlagen zu erheben. In der Länderkammer zeichne sich eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).

Eine Mehrheit von zehn Landesumweltministern und acht Landeswirtschaftsministern habe in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür gestimmt, die Energiewende-Abgabe auf 15 % bzw. 20 % zu begrenzen (derzeit rund 0,9 bzw. 1,2 Cent je Kilowattstunde Solarstrom).
Der Kabinettsentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) sieht hingegen vor, solare Selbstversorger oberhalb einer Bagatellgrenze von 10 kWp in den meisten Fällen mit 50 % der EEG-Umlage zu belasten (rd. 3,1 Cent/kWh), die Direktversorgung von Mietern vom Dach der Vermieter sogar mit 100 Prozent der Kostenumlage (rd. 6,2 Cent/kWh).
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) würde das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel angestoßene Vorhaben einer derartigen „Sonnensteuer“ einen Großteil künftiger Photovoltaik-Vorhaben unrentabel machen.
Diese Bewertung werde nun auch von Fachressorts der Bundesländer Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Niedersachen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein und Brandenburg geteilt. In den nächsten Wochen befasst sich auch der Deutsche Bundestag mit dem Energiewende-Gesetz, dessen Änderungen zum 1. August 2014 in Kraft treten sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne
Inzwischen liegen auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regierungspläne vor, Solarstrom für die Selbst- und Mieterversorgung ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes mit der EEG-Umlage zu belasten und gleichzeitig den industriellen Bezug von Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken weitgehend von den Kosten der Energiewende zu befreien. Dies ergab ein Rechtsgutachten, das der BSW-Solar gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jüngst veröffentlichte.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Sonnensteuer“ muss vom Tisch
„Die Pläne für eine ‚Sonnensteuer‘ müssen schnell vom Tisch, um den Markteinbruch der Photovoltaik zu stoppen. Wir vertrauen jetzt auf die Einsicht der Politik und das Korrektiv der Volksvertreter in Bund und Ländern. Es wäre absurd, Bürger und Mittelstand als wesentliche Macher von Energiewende und Klimaschutz künftig für ihr Engagement zu bestrafen. Solange Erneuerbare Energien sich nicht mit abgeschriebenen und hochgradig subventionierten Atom- und Kohlekraftwerken allein im Wettbewerb behaupten können, muss das solare Bürger- und Unternehmerengagement unterstützt werden. Sonst kann die Energiewende unmöglich gelingen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. und Vizepräsident des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE).


13.05.2014 | Quelle: BSW-Solar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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