EEG-Reform: Bundesrat will Eigenverbrauch von Ökostrom weniger belasten als Regierung und Bagatellgrenze deutlich anheben
Ausnahmen von der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Kraftwerken sollen laut Vorschlag der Länderkammer nur für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und hoch effizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gelten.
Höhere Bagatellgrenze gefordert; Benachteiligung der Photovoltaik soll beseitigt werden
Außerdem sollen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt (kW) und einer jährlichen Stromerzeugung von bis zu 100.000 Kilowattstunden (kWh) gänzlich von der Umlage befreit werden. Der Entwurf der Bundesregierung setzt die so genannte Bagatellgrenze bei zehn kW beziehungsweise 10.000 kWh an. Ein weiterer Vorschlag sieht als Bagatellgrenze 30 kW beziehungsweise 30.000 kWh vor.
Damit soll eine weitere Benachteiligung der Photovoltaik beseitigt werden, welche sonst auch im Vergleich zu den anderen erneuerbaren Energien benachteiligt werden, heißt es in der Begründung des Vorschlags. Ohne die Änderungen würden weitere Arbeitsplätze in der Solarwirtschaft gefährdet und private Investitionen in Solarstromanlagen gehemmt.
BSW-Solar sieht Mehrheit für geringere Belastung von Solarstrom
In der Länderkammer zeichnet sich laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine Mehrheit dafür ab, Solarstrom für die Eigen- und Mieterversorgung künftig mit einer deutlich geringeren EEG-Umlage zu belasten als von der Bundesregierung geplant. Zehn Landesumweltminister und acht Landeswirtschaftsminister hätten in den Ausschusssitzungen des Bundesrats dafür gestimmt, die Energiewende-Abgabe für die Photovoltaik auf 15 % bzw. 20 % zu begrenzen.
Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 23.05.2014 statt.
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14.05.2014 | Quelle: Bundesrat; BSW-Solar; Bild. relatio PV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH