EEG-Eigenverbrauch – wie geht’s weiter?

Solarthemen 425. Die von der Bundesregierung geplante Belastung selbsterzeugten und -verbrauchten Stroms mit der EEG-Umlage sorgt für starken Widerspruch des Bundesrates und bekommt auch in den Bundestags-Anhörungen viel Kritik.

Am 23. Mai hat sich das Plenum des Bundesrates mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befasst. Dem ging eine intensive Diskussion in den Ausschüssen des Rates mit fast 100 Änderungsvorschlägen voraus. Davon wurde letztlich eine ganze Reihe von der Mehrheit der Länder angenommen. Die Länder wenden sich auch gegen die von der Bundesregierung geplante 50-prozentige EEG-Umlage für alle diejenigen, die ab 1. August in neu installierten KWK- und EEG-Anlagen Strom für den Eigenverbrauch produzieren und nicht zu den besonders begünstigten Unternehmen zählen. Die Umlage auf eigenverbrauchten Strom möchte der Bundesrat einheitlich auf 15 Prozent der normalen EEG-Umlage begrenzen. Regierung stellt sich stur Die Reaktion der Regierung erfolgte prompt. In ihrer Gegenrede zur Stellungnahme des Bundesrates lehnt sie fast alle Wünsche und Forderungen der Länder ab. Zur verringerten EEG-Umlage für KWK- und EEG-Anlagen erklärt die Regierung: „Dies würde die Einnahmen für das EEG weiter mindern und sich deutlich auf die Höhe der von den übrigen Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage auswirken.“ Im Übrigen sei der Vorschlag nicht erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen sicherzustellen. Anderer Meinung ist hier der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Mit Blick auf die 50-Prozent-Umlage erklärt die Interessenvertretung der Verbraucher bei der Anhörung im Bundestag am 2. Juni: „Eine derartige Belastung wä̈re angesichts der durch den Eigenverbrauch vermiedenen Stromerzeugung im System nicht verursachungsgerecht und würde diesen elementaren Bestandteil der Energiewende massiv bedrohen. Zudem wäre der Effekt auf die Höhe der EEG-Umlage minimal. Bis einschließlich des Jahres 2018 ergäbe sich eine Entlastung von höchstens 55 Cent pro Haushalt und Jahr.“ Abgelehnt wird die Belastung des Eigenverbrauchs auch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die diese Umlage für nicht zielführend halten. Für die Länder ist eine einheitliche Umlage zudem eine Frage der Gerechtigkeit. So erklärt Christine Lieberknecht (CDU), die Ministerpräsidentin von Thüringen: „Hierbei muss gleiches Recht für alle gelten. Bei Wohnhäusern muss zudem sichergestellt sein, dass auch die Mieter von der Freistellung angemessen profitieren.“ Letzteres findet sich jedoch in der beschlossenen Stellungnahme der Länder nicht wieder. Entsprechende Vorschläge aus den Ausschüssen, auch Lieferungen an Mieter in puncto EEG-Umlage dem Eigenverbrauch gleichzustellen, wurden im Plenum des Bundesrates nicht abgestimmt. Vermittlungsausschuss als Option Lieberknecht schließt jedoch aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dies würde die EEG-Novelle verzögern. Franz Untersteller (Grüne), Umweltminister des Landes Baden-Württemberg, glaubt nicht, dass die Länder den Ausschuss anrufen werden (siehe Interview ab Seite 10). Hannelore Kraft (SPD), Ministerpräsidentin des Landes NRW, möchte ebenso wie Malu Dreyer (SPD), die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, ein Vermittlungsverfahren vermeiden. (Andreas Witt)

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