EEG-Umlage ist keine „Sonnensteuer“

„Sonnensteuer“ ist ein Kampfbegriff, mit dem die Solarlobby gerade zu Felde zieht, um die EEG-Eigenverbrauchsumlagepläne der Bundesregierung vielleicht in letzter Minute doch noch abzuwenden. Das Wort hat Biss in der politischen Auseinandersetzung. Wer „Sonnensteuer“ sagt, der muss von der komplexen Materie, um die es hier geht, nicht viel erklären. Steuern findet man eh doof, und […]

„Sonnensteuer“ ist ein Kampfbegriff, mit dem die Solarlobby gerade zu Felde zieht, um die EEG-Eigenverbrauchsumlagepläne der Bundesregierung vielleicht in letzter Minute doch noch abzuwenden. Das Wort hat Biss in der politischen Auseinandersetzung. Wer „Sonnensteuer“ sagt, der muss von der komplexen Materie, um die es hier geht, nicht viel erklären. Steuern findet man eh doof, und solche auf Allgemeingüter wie die Sonne völlig absurd. Vielleicht ist das die Sprache, die auch Ober-Sozialdemokrat Sigmar Gabriel versteht, der sonntags die Parteihymne „Brüder zur Sonne!“ schmettert, um montags diejenigen, die den Aufruf allzu wörtlich nehmen, zur EEG-Umlage heranzuziehen. Doch Vorsicht, Solarfreunde! Am Kern des Skandals geht der Begriff der „Sonnensteuer“ leider vorbei. Es wäre doch vielleicht gar nicht prinzipiell etwas dagegen zu sagen, würde hier über eine Steuer dem Gemeinwohl verpflichtet, wer das Geschenk der Sonne für sich nutzt. Auch anderswo wird Reichtum und Glück besteuert. Man kennt eine Vermögenssteuer, eine Erbschaftssteuer, eine Glücksspielsteuer und diverse Steuern auf Genussprodukte. Eigentum verpflichtet – dagegen ist nichts zu sagen. Wer sich die Energie der Sonne zu eigen macht, soll ruhig davon abgeben. Man könnte auch über eine Urlaubssteuer als Variante der „Sonnensteuer“ sprechen. Ob es politisch klug wäre, so etwas zu fordern, ist eine ganz andere Frage. Aber ganz im Ernst: Die EEG-Umlage ist keine Steuer. Und das ist gut so. Wer als Freund der Energiewende die EEG-Umlage fälschlich als „Sonnensteuer“ tituliert, der nutzt in gefährlicher Weise die Klaviatur des politischen Gegners. Es hätte gewiss nie die Erfolgsgeschichte des EEG gegeben, wenn dessen Mütter und Väter versucht hätten, die Förderung über staatliche Zuschüsse und die Finanzierung über Steuern zu realisieren. So wenig die EEG-Vergütung eine Subventionen ist, so wenig ist die EEG-Umlage eine Steuer. Die EEG-Umlage ist eine zweckgebundene Zahlung, mit der nach dem Verursacherprinzip diejenigen anteilig zur Finanzierung der Energiewende herangezogen werden sollen, die Strom verbrauchen. Sie refinanzieren die Vorleistung derjenigen, die als Einspeiser die Qualität im großen Stromsee verbessern. Wer sich aber ausklinkt und seinen Strom selbst erzeugt, der ist aus dem Rennen. Dessen selbst verbrauchte Strommengen nehmen an dem System, für das die EEG-Umlage gedacht ist, nicht teil. EEG-Umlage auf selbst erzeugten Ökostrom – das ist viel absurder als eine „Sonnensteuer“ jemals sein könnte. Guido Bröer

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