Bundesverband BioEnergie zur EEG-Novelle: Einstieg in ein erneuerbares Stromsystem verpasst

„Dies ist ein schlechter Tag für die Energiewende und den Klimaschutz, weil die Bioenergie als einzige regelbare erneuerbare Energiequelle nicht mehr zur Absicherung schwankender Einspeisungen ausgebaut werden soll",

sagte Helmut Lamp, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes BioEnergie e.V. (BBE, Bonn), zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG).
„Diese EEG-Novelle ist kein Neustart der Energiewende wie von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel verkündet, sondern ein konzeptloses Machwerk ohne Perspektiven für ein erneuerbares Energiesystem“, so Lamp.
Gabriel verhindere mit seinen drastischen Einschnitten technologische Innovationen und die möglichen ökologischen Optimierungen bei der Bioenergie und setze unternehmerische Existenzen und Arbeitsplätze leichtfertig aufs Spiel, so der BBE-Vorstand.

BBE: Bundestag hat Chance für dringend notwendige Korrekturen nicht wahrgenommen
Der Verband könne nicht nachvollziehen, dass der Deutsche Bundestag die Chance für die dringend notwendigen Korrekturen für die Bioenergie nicht wahrgenommen hat. „Obwohl die Sachverständigen-Anhörungen im Deutschen Bundestag sowie von der Bundesregierung beauftragte Gutachten, Änderungsbeschlüsse des Bundesrates und aktuelle Änderungsanträge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich nahezu deckungsgleich für richtungsweisende Regelungen für die Bioenergie ausgesprochen haben, wurden diese vom federführenden Bundeswirtschaftsministerium und letztlich auch vom Deutschen Bundestag ignoriert und nicht umgesetzt", drückt Helmut Lamp sein Unverständnis über die EEG-Verhandlungen der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag aus.

Jährliches Ausbauziel von 100 MW bei Neuanlagen viel zu niedrig
Der BBE kritisiert besonders, dass keine Lenkungswirkung mehr durch Einsatzstoffvergütungen für land- und forstwirtschaftliche Rest- und Abfallstoffe erreicht werden soll, obwohl diese gemäß der Koalitionsvereinbarung und der EEG-Eckpunkte fokussiert gefördert werden sollten. So sei selbst das viel zu niedrige jährliche Ausbauziel von 100 MW bei Neuanlagen und die Mobilisierung von Rest- und Abfallstoffen nicht zu erreichen.
Zwar seien die gegenüber dem Kabinettsentwurf vorgenommen Änderungen des Deutschen Bundestages beim Bestandsschutz für Bioenergieanlagen positiv anzuerkennen, der Vertrauensschutz für bereits auf Grundlage bestehender Gesetze getätigte Investitionen müsse in einem Rechtsstaat und am Industriestandort Deutschland jedoch eine grundsätzliche Selbstverständlichkeit sein und dürfe nicht noch als politischer Verhandlungserfolg verkauft werden, so der BBE.

27.06.2014 | Quelle: Bundesverband BioEnergie e.V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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