Europäischer Gerichtshof: Fördersysteme für erneuerbare Energien sind weiterhin nationale Angelegenheit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 01.07.2014 im Fall Aland (C-573/312) entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen, um erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH, Berlin) begrüßt diese Entscheidung.

„Fördersysteme für erneuerbare Energien sind weiter nationale Angelegenheit. Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig bestimmen, wie schnell erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut werden“, kommentiert sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH.

Ausbau der Erneuerbaren darf nicht nur über den Preis definiert werden
Das sei für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar. „Der vermeintlich freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der Ausbau der Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann, sondern auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade Energiepolitik ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten.“
 
02.07.2014 | Quelle: DUH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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