Bundestag beschließt Windkraft-Restriktionen

Solarthemen 427. Am 27. Juni hat der Bundestag eine Länderöffnungsklausel in das Bauge­setz­buch eingeführt. Damit sollen Bundesländer die Möglichkeit bekommen, Mindestab­stän­de für Windkraftanlagen zu baulichen Nutzungen vorzuschreiben, die bis zum Zehn­fa­chen der Höhe einer Windkraftanlage betragen können.

Das Gesetz wurde gemeinsam mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes debattiert. 582 Abgeordnete des Bundestages waren bei der namentlichen Abstimmung dabei: 465 stimmten mit Ja, 114 mit Nein und 3 Abgeordnete enthielten sich. Am 11. Juli wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen. In ihrer letzten Plenarsitzung lehnten die Länder mehrheitlich die Öffnungsklausel ab, für die sich Bayern und Sachsen eingesetzt hatten. Der Bundesrat kann kein Veto gegen das Gesetz einlegen, könnte aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings wird der Bundestag jede Entscheidung des Bundesrates mit der satten Mehrheit der Regierungsfraktionen überstimmen können. Das Gesetz überlasst es den Ländern, die Privilegierung der Windkraft von Mindestabständen abhängig zu machen. Diese Option müssten die Länder bis Ende 2015 wahrnehmen. Sie ist aber rechtlich umstritten. Die Bundesregierung erklärt, sie vertraue auf eine rechtskonforme Umsetzung durch die Länder. Die „nicht einfache Rechtsmaterie“, so die Bundesregierung, müsse von den Ländern „verfassungsrechtlich sauber“ gehandhabt werden. Dies betreffe unter anderem Fragen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes. Zudem dürfe die Öffnungsklausel nicht zu einer Verhinderungsplanung von Windkraftanlagen führen. Bayern hat bereits vorgelegt. „Die bayerischen Pläne kommen einem Verbot des Ausbaus moderner großer Windkraftanlagen gleich“, erklärt Hans-Josef Fell. Mit der Klagegemeinschaft Pro Windkraft will er gegen die Änderung der Bauordnung gerichtlich vorgehen. (AWi)

Beliebte Artikel

Schließen