Clearingstelle votiert zu PV-Carports und Netzanschlusspunkt

Solarthemen 431. Zwei neue Voten zu Photovoltaik hat die Clearingstelle EEG vorgelegt.

Im einen Fall geht es um die Frage, ob der bestehende Hausanschluss des Grundstückes der richtige Verknüpfungspunkt für mehrere PV-Installationen verwandtschaftlich verbundener Anlagenbetreiberinnen ist. Nachdem bereits 40 kW angeschlossen waren hatte der Netzbetreiber darauf bestanden, dass weitere Anlagen auf dem Vierseitenhof an einer 400 Meter entfernten Trafostation anzuschließen seien. Dies sei rechtens gewesen, urteilt die Clearingstelle. Der Netzbetreiber hätte weder den Hausanschluss verstärken müssen, noch seien von ihm die Kosten für das 400 Meter lange Kabel zur Trafostation zu tragen. In einem weiteren Fall hatte die Clearingstelle zum wiederholten Mal die Frage einer Gebäudevergütung für eine PV-Anlagen auf Carports zu entscheiden. Das Votum fällt klar zugunsten des Anlagenbetreibers aus.

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