Kommunalrichtlinie für 2015 und 2016

Solarthemen 432. Am 15. September wurde die novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzaktivitäten von Städ­ten und Gemeinden veröffentlicht. Die Opposition thematisiert die ungleiche Vertei­lung der Fördergelder in den neuen und alten Bundesländern.

Die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“, kurz: „Kommunalrichtlinie“ unterstützt Kommunen bei Projekten im Bereich Klimaschutz. Die bisherigen Schwerpunkte ändern sich nicht: Gefördert wird eine Einstiegsberatung für Kommunen, die das Thema neu für sich entdecken, die Erstellung von Klimaschutz(teil-)konzepten sowie das Klimaschutzmanagement. Auch Energiesparmodelle in Schulen und Kindergärten sowie investive Maßnahmen in Klimaschutztechnologien und nachhaltige Mobilität finden sich weiterhin in der Richtlinie. Zu letzteren zählt das Bundesumweltministerium verkehrsmittelübergreifende Mobiliätsstationen, Wegweisungssysteme und eine bessere Infrastruktur für den Radverkehr. Damit die Städte und Gemeinden diese besser auf ihre Haushalts-, Investitions- und Personalplanungen abstimmen können, wurde die Laufzeit auf zwei Jahre umgestellt. Jeweils vom 1. Januar bis 31. März 2015 und 2016 wird das Antragsfenster geöffnet sein. Energiesparmodelle an Schulen und Kindergärten sowie Zuschüsse fürs Klimaschutzmanagement können ganzjährig beantragt werden. Bei ausgewählten Klimaschutzmaßnahmen müssen nur noch 70 statt bislang 80 Prozent CO2 reduziert werden, allerdings verringert sich damit auch die Förderung um 50000 Euro auf 20000 Euro. Den „anhaltend geringen Abfluss von Klimaschutzfördermitteln in die neuen Bundesländer“ kritisiert die Bundestagsfraktion Die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 18/2475). Nur 7 Prozent der im Zeitraum von 2008 bis 2013 verteilten Fördermittel in Höhe von 128 Millionen Euro seien in die neuen Bundesländer einschließlich Berlin geflossen – obwohl der Anteil der ostdeutschen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bei etwa 17 Prozent liege. Deutlich wird das Ungleichgewicht auch in der Antwort (18/2456) auf eine Kleine Anfrage (18/2346) von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung der Nationalen Klimaschutzinitiative: 77 geförderten nordrhein-westfälischen und 58 bayerischen Klimaschutzmanagern stehen lediglich 1 sächsischer und 2 thüringische Kollegen gegenüber. Autorin: Barbara Frey

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