EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Kernkraftwerk Hinkley Point in Großbritannien

Die überarbeiteten Subventionspläne des Vereinigten Königreichs zur Förderung des Baus und Betriebs eines neuen Kernkraftwerks in Hinkley Point (Somerset) sind nach Auffassung von Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia mit dem EU-Beihilferecht vereinbar.

Auf Druck Almunias hatte das Vereinigte Königreich die geplanten Beihilfen erheblich verändert, um übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu vermeiden. Außerdem verringere sich der finanzielle Beitrag der britischen Bürger zu diesem Projekt, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission.
„Nach Einschreiten der Kommission hat das Vereinigte Königreich die Fördermaßnahmen für das Kernkraftwerk Hinkley Point erheblich geändert, sodass etwaige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt verringert und darüber hinaus die britischen Steuerzahler beträchtlich entlastet werden. Auf dieser Grundlage kann die Kommission nach eingehender Untersuchung nun feststellen, dass die Beihilfe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist“, erklärte Almunia am 08.10.2014 in Brüssel.
Nach den Bestimmungen des EU-Vertrags können die Mitgliedstaaten ihren Energiemix frei festlegen. Das Vereinigte Königreich hat beschlossen, die Kernenergie zu fördern – eine Entscheidung, die unter seine nationale Zuständigkeit fällt. Werden allerdings Unternehmen mit öffentlichen Zuwendungen unterstützt, ist die Kommission verpflichtet zu prüfen, ob dies im Einklang mit dem EU-Beihilferecht geschieht, das den Wettbewerb im Binnenmarkt gewährleisten soll.

Großbritannien will dem Betreiber des Kernkraftwerks über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleisten
Das Vereinigte Königreich beabsichtigt die Einführung einer Preisförderungsmaßnahme in Form eines so genannten Differenzvertrags, der dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt.
Die Finanzierung des neuen Kernkraftwerks Hinkley Point C erfordert eine Fremdfinanzierung in Höhe von 17 Mrd. GBP (rund 21,6 Mrd. Euro), und das Gesamtkapital wird sich auf ungefähr 34 Mrd. GBP (rund 43 Mrd. Euro) belaufen. Die Baukosten werden auf 24,5 Mrd. GBP (rund 31,2 Mrd. Euro) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen, und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 GW Strom erzeugen (7 % der britischen Elektrizitätsproduktion) – mehr als jedes andere Einzelkraftwerk im Vereinigten Königreich.

09.10.2014 | Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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