Insolvenzverwalter des Photovoltaik-Unternehmens SOLON fahndet nach Vermögenswerten

Die Lage des insolventen Photovoltaik-Unternehmens SOLON (Berlin) sei kritisch, berichtete der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler am 08.10.2014. Ihm lägen weder eine geordnete Buchhaltung oder Personalakten noch andere wesentliche Unterlagen vor.

In der vergangenen Woche traf sich Kübler, Seniorpartner der bundesweit tätigen Insolvenzrechtskanzlei KÜBLER, mit den Betriebsratsmitgliedern.
Kübler informierte die Arbeitnehmervertreter der beiden betroffenen Gesellschaften über den Stand der Dinge. Zugleich bat er um Informationen, die ihm bei der Aufklärung der Insolvenzursachen dienlich sein könnten.

Insolvenzverwalter erhofft Unterstützung von der Zusammenarbeit mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft
Kübler hat nach eigenen Angaben rund 150 Umzugskartons mit Dokumenten vorgefunden und begonnen, diese zusammen mit seinem Team zu sichten. Weitere Unterstützung erhofft sich der vorläufige Insolvenzverwalter von der Zusammenarbeit mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft.
Die SOLON-Unternehmen verfügen offensichtlich seit Monaten über keine Finanzmittel, berichtet Kübler. Schwerpunkt seiner Arbeit werde es nun sein, eventuell noch vorhandene Werte zu ermitteln und einzuziehen. Auch werde er eingehend prüfen, ob Haftungstatbestände vorliegen, die zu Forderungen gegen Gesellschafter oder Organe führen könnten. Hier konnten die Betriebsräte wertvolle Hinweise geben.
Die rund 230 verbliebenen SOLON-Mitarbeiter haben laut Kübler Anspruch auf bis zu drei Monate Insolvenzgeld, das allerdings erst nach Eröffnung des Verfahrens, mit der vorerst nicht zu rechnen sei, ausgezahlt werden kann. Die sonst übliche Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes scheide hier wegen der vollständig eingestellten Geschäftsbetriebe und des Verlusts aller Arbeitsplätze aus.
Möglich sei aber, da die Arbeitsverhältnisse bereits ausgelaufen sind, bei der Agentur für Arbeit einen Vorschuss auf das erwartete Insolvenzgeld zu beantragen. Kübler arbeitet mit Hochdruck daran, die hierfür dringend benötigten Unterlagen, wie z. B. Entgeltbescheinigungen, zu beschaffen.

Sitz der Muttergesellschaft und einzige Produktionsstätte befinden sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Die beiden SOLON-Gesellschaften „SOLON Energy GmbH“ und „SOLON Modules GmbH“ hatten am 16. September jeweils einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaften war aber bereits Ende April 2014 eingestellt worden. Schon zuvor hatte ein Fremdgläubiger einen Antrag hinsichtlich der SOLON Modules GmbH gestellt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten befindet sich die inzwischen einzige Produktionsstätte von SOLON sowie der Sitz der Muttergesellschaft, der SOLON International LL. Infolge der Einstellung des deutschen Geschäftsbetriebs standen den zuletzt verbliebenen rund 230 Mitarbeitern nach Auskunft des Betriebsrats noch Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Abfindungen zu.

Anzeige wegen Insolvenzverschleppung
Der Betriebsrat beschuldigt SOLON, diese Zahlung nicht bzw. nur zu einem sehr geringen Teil geleistet zu haben. Eine ganze Reihe von Mitarbeitern hat deshalb nach Medienberichten im Juni 2014 Klage erhoben. Zusätzlich hat ein Mitglied des Betriebsrats Anfang August Anzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen die SOLON-Geschäftsleitung erstattet.
SOLON hatte bereits im Dezember 2011 schon einmal Insolvenz anmelden müssen. Die Investoren hatten den Geschäftsbetrieb dann im März 2012 vom damaligen Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse übernommen und 430 der ursprünglich 530 Mitarbeiter zunächst weiterbeschäftigt. Allerdings kam es bereits Mitte 2012 zu neuen Liquiditätsschwierigkeiten und ab Anfang 2013 zu weiteren Entlassungen. Spätestens seit Dezember 2013 wurden Löhne und Gehälter nur mit Verzögerung ausgezahlt.

09.10.2014 | Quelle: KÜBLER Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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