Solarstrom-Einspeisung: Stadtwerke Burg klagen erneut gegen Netzbetreiber Avacon

Die Stadtwerke Burg GmbH (Burg, Sachsen-Anhalt) haben Klage gegen die Avacon AG (Avacon) mit Sitz in Helmstedt beim Amtsgericht Helmstedt erhoben. Avacon komme ihren Verpflichtungen für Abschlagszahlungen auf die gesetzliche Einspeisevergütung für Strom nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG) in Höhe von 892,94 Euro nebst Zinsen nicht nach, begründen die Stadtwerke die Klage.

Das strittige Projekt befindet sich in Elbe-Parey. Dort betreiben die Stadtwerke Burg auf dem Dach eines Verwaltungsgebäudes eine Photovoltaik-Anlage, die seit dem 21.02.2014 an das Netz von Avacon angeschlossen ist und Solarstrom einspeist.

Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Alfred Kruse: „Die Botschaft, die ich dahinter vermute, ist: Lasst die Finger von den erneuerbaren Energien“
Avacon habe die Stadtwerke Burg als Einspeisekunden im Februar noch offiziell begrüßt und selbst eine monatliche Abschlagszahlung von 142,87 Euro ermittelt. Der Solarstrom floss – doch bis dato sei kein Geld bei den Stadtwerken Burg eingegangen.
Auf Nachfrage im Einspeisekundencenter sei den Stadtwerken Burg bestätigt worden, dass eine monatliche Abschlagszahlung für das Projekt in besagter Höhe hinterlegt sei. Es sei im System auch ersichtlich, dass von Avacon ursprünglich eine Teilzahlung angewiesen, jedoch vor der Auszahlung wieder storniert worden sei. Eine Begründung zu diesem Vorgang gab es jedoch nicht, so die Stadtwerke.
Dr. Alfred Kruse, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg, hat genug von den Praktiken der Avacon. „Das Auftreten erscheint frei nach Gutsherrenart. Regeln und Verordnungen scheinen für die Avacon keine Bedeutung zu haben. Mir kommt es so vor, als würden bewusst Aufwand, Zeitverzug und zusätzliche Kosten provoziert. Die Botschaft, die ich dahinter vermute, ist: Lasst die Finger von den erneuerbaren Energien.“
Schließlich handle es sich um keinen Einzelfall. Seiner Meinung nach behindere Avacon die Energiewende, indem sie Anschluss und Betrieb von EEG-Anlagen auf unterschiedlichste Art erschwere.

Photovoltaik-Anlagen decken zunächst den Bedarf des jeweiligen Gebäudes mit selbst erzeugtem Solarstrom
Erst im September haben die Stadtwerke Burg eine einstweilige Verfügung gegen Avacon beim Landgericht Braunschweig erwirkt. In dieser ging es ebenfalls um eine Photovoltaik-Anlage in Elbe-Parey; in diesem Fall jedoch um eine auf einem Schulgebäude.
Hier habe Avacon entgegen der ursprünglichen Zusage und Auftragsannahme plötzlich den Anschluss der Anlage an ihr Netz verweigert. Das Landgericht Braunschweig gab den Stadtwerken Burg Recht: Avacon ist zum Anschluss dieser Anlage nach dem EEG verpflichtet und hat sie gemäß Beschluss des Gerichts inzwischen auch angeschlossen.
Bei beiden Anlagen der Stadtwerke Burg handelt es sich um Überschusseinspeisungen. Das heißt, dass zunächst der Bedarf des jeweiligen Gebäudes mit selbst erzeugtem Solarstrom gedeckt wird und lediglich der Überschuss ins Netz eingespeist wird. 

14.10.2014 | Quelle: Stadtwerke Burg GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen