Gesetz soll Energieaudits für Unternehmen vorschreiben

Solarthemen 436. Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der europäi­schen Energieeffizienzrichtlinie vorgelegt.

Dies betrifft im wesentlichen Großunternehmen und eventuell mit ihnen verbunden kleine und mittlere Unternehmen. Wie die EU-Richtlinie vorgibt, müssen diese Unternehmen bis zum 5. Dezember 2015 und anschließend alle vier Jahre einen Energieauditor beauftragen, sofern sie nicht bereits um ein Energie- oder Umweltmanagementsysem nach EMAS bzw. DIN EN ISO 50001 verfügen. Dabei geht die Regierung für das Energieaudit von Kosten von durchschnittlich 4000 Euro aus – mit Blick auf ein Großunternehmen soll die Prüfung also nicht besonders aufwändig sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium ermächtigt, in einer Verordnung die Anforderungen an das Energieaudit und die Auditoren zu definieren. Bislang ist aber nicht die Rede davon, dass die Energieexperten die Unternehmen hinsichtlich des möglichen Einsatzes erneuerbarer Energien beraten sollen. Darüber hinaus wird das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) novelliert. Hier wird insbesondere ergänzt, dass Energieunternehmen alle Handlungen zu unterlassen haben, die die Nachfrage nach oder die Erbringung von Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen behindern. Text: Andreas Witt

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