Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz – Ideen für erneuerbare Wärme

Solarthemen 436.Der Entwurf des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) stellt eine Reihe zusätzlicher Sofortmaßnahmen vor, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium in dieser Legislaturperiode bei Verkehr, Effizienz in der Industrie und im Gebäudebereich bis 2020 zusätzliche Investi­tionen von 70 bis 80 Milliarden Euro anstoßen will. In den Solarthemen dokumentieren wir einige für die erneuerbaren Energien relevante Punkte aus dem noch unveröffentlichten Papier, über das am 3. Dezember das Bundeskabinett entscheiden will.

Steuerliche Abschreibung von energetischen Gebäudesanierungen: Förderfähig: umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen. Fördervolumen 1 Mrd. Euro pro Jahr. Abschreibung über 10 Jahre in Form von progressions-unabhängigen Abzügen von der Steuerschuld. Für Mietwohnungen gilt: steuerliche Förderung muss Mietern z.B. als Abzug von der Modernisierungsumlage zugute kommen. Fortentwicklung Marktanreizprogramm bis Frühjahr 2015: Ziel: Anteil erneuerbarer Energien bei Wärme und Kälte bis 2020 auf 14 Prozent steigern. „Vertiefte Prüfung“ aller Einsatzfelder. Fokus auch auf „Hybridsysteme“. Weiterentwicklung Gebäudesanierungsprogramm: Mittelaufstockung um 200 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro ab 2015. Einführung eines Förderprogramms für Nichtwohngebäude. Nationales Effizienzlabel für Alt-Heizungen: Schornsteinfeger sollen verpflichtet werden, mehr als 15 Jahre alten Heizkesseln ein Effizienzlabel gemäß den EU-Maßstäben für Neugeräte zu verpassen. Verbunden damit: Info über Beratungsangebote. Streckung der Pflicht zum Labeln über 7 Jahre, um Nachfrage gleichmäßig zu verteilen. Novelle der Vor-Ort-Energieberatung: Gutachter muss Vorschlag für umfassende Sanierung des Gebäudes in einem Schub oder Sanierungsfahrplan mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen zur schrittweisen Sanierung liefern. Spezialberatung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Einführung wettbewerblicher Ausschreibungen für Effizienzmaßnahmen: Energiedienstleister, Stadtwerke, Energiegenossenschaften und andere sollen motiviert werden, wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten aufzudecken und anzubieten. Ab 2015 Pilotphase Stromeffizienz (STEP up!). Fördervolumen 2015: 15 Mio. Euro, 2016: 50 Mio. Euro, 2017: 100 Mio. Euro, ab 2018: 150 Mio. Euro. Ab 2018 Option auf separate Ausschreibung von Effizienzmaßnahmen im Bereich Wärme. Förderung Contracting: Ausbau des Bürgschaftsvolumens für Ausfallrisiko zugunsten von KMU. Nationale Top-Runner-Initiative zur beschleunigten Marktdurchdringung besonders energieeffizienter Produkte. Unter anderem in Verbindung mit EU Energy Star. Start: 2015. Sonderabschreibung Elektrofahrzeuge ab 2015: 50 Prozent im 1. Jahr für gewerbliche Käufer. Pilotprogramm „Einsparzähler“ ab 2015: Anhand von Vorher-Nachher-Messungen mit Smart-Metern sollen technologieoffene Energieeinsparungen gefördert werden. Text: Guido Bröer

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